Entwicklung der Fernwärmeversorgung im Blick haben

Verantwortliche von Immobilien mit Fernwärmeversorgung sollten die Wärme-Preisgleitformeln im Blick behalten. Die Preise für Erdgas waren zwar in den vergangenen Monaten gegenüber 2022 deutlich gesunken. Jedoch würden Wärmekunden nicht automatisch davon profitieren.

Bewohner:innen und Mieter:innen werden die Betriebskostenabrechnungen genauestens prüfen und sich eventuell beschweren. Verantwortliche von Immobilien mit Fernwärmeversorgung sollten Änderungen von Wärme-Preisgleitformeln nicht ohne weitere Prüfung zustimmen. BILD: ADOBESTOCK/ ako photography
Bewohner:innen und Mieter:innen werden die Betriebskostenabrechnungen genauestens prüfen und sich eventuell beschweren. Verantwortliche von Immobilien mit Fernwärmeversorgung sollten Änderungen von Wärme-Preisgleitformeln nicht ohne weitere Prüfung zustimmen. BILD: ADOBESTOCK/ ako photography

Erdgas kostete im 3. Quartal 2023 zum Teil nur ein Viertel dessen, womit es im Jahr 2022 zu Buche schlug. Nutzer dezentraler, mit Erdgas betriebener Wärmeerzeugungsanlagen können davon unmittelbar profitieren. Nicht ganz so eindeutig ist die Ausgangslage für Nutzer von Fernwärme. Hintergrund sind Preisgleitformeln in den Verträgen, die abhängig von ihrer Ausgestaltung für ein verspätetes Wirksamwerden günstigerer Fernwärmepreise sorgen können.

Sinkenden Erdgaspreise dringen nur verzögert durch

Fernwärmeverträge haben oft lange Laufzeiten und beinhalten Preisgleitklauseln, um auf unvorhersehbare Änderungen bei Energiepreisen, Lohn- und Materialkosten zu reagieren. Diese Klauseln ermöglichen eine Anpassung der Preise nach oben oder unten gemäß einer mathematischen Formel, abhängig von den Marktbedingungen.

Verzögerungen durch Preisgleitformeln bewirken im Fall von steigenden Energiepreisen eine für die Abnehmer positive Dämpfung des Preisanstiegs. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund wurden sie von einigen Versorgern im Zuge der rasant steigenden Preise für Heizöl und Erdgas im vergangenen Jahr angepasst. Bei den jetzt fallenden Preisen haben Bewohner von Immobilien, die mit Fernwärme auf Basis von Erdgas beheizt werden, jedoch zum Teil das Nachsehen – denn die sinkenden Erdgaspreise dringen nur verzögert zu ihnen durch.

Preisgleitformeln prüfen!

Verantwortliche von Immobilien mit Fernwärmeversorgung sollten diese Entwicklung in zweierlei Hinsicht im Blick haben: Erstens sollten sie Änderungen von Preisgleitformeln nicht ohne weitere Prüfung zustimmen, um nicht zusätzliche Verzögerungen für ihre Mieter oder Bewohner zu verursachen. Wenn Versorger die  Preisanpassungsklausel im laufenden Vertrag einseitig ändern, sollten sie die Gründe dafür hinterfragen, um bestmöglich sicherstellen zu können, dass keine Benachteiligung der Bewohner erfolgt.

Zweitens sollten sie sich angesichts der durch die mediale Berichterstattung vermittelten gesunkenen Erdgaspreise darauf einstellen, dass auch die Bewohner ihrer Immobilien mit sinkenden Preisen rechnen. Die nun anstehenden Heizkostenabrechnungen für das Jahr 2023 können in dem Fall zu verstärkten Rückfragen von Mietern oder Bewohnern führen.

Auch der Bundesgerichtshofs (BGH) hat sich in zwei Urteilen vom 27.09.2023 mit dem Thema Preisgleitformeln für Fernwärme beschäftigt (Aktenzeichen VIII ZR 249/221 und VIII ZR 263/222). Eine Zusammenfassung der Urteile durch Rechtsanwalt Martin Alter von der auf Immobilienrecht spezialisierten Kanzlei Strunz Alter aus Chemnitz gibt es auf der Website des DEUMESS e.V. unter www.deumess.de/preisaenderungsklauseln.

Quelle: DEUMESS e.V.

Fragen zum neuen Heizungsgesetz beantwortet der IVV-Workshop

Speziell für Immobilienverwalter / WEG-Verwalter hat die Fachzeitschrift IVV immobilien vermieten & verwalten einen Workshop ins Programm genommen:

Das neue Heizungsgesetz und die Auswirkungen des GEG auf das WEG (Wohneigentumsgesetz)

Was ist jetzt zu tun: alte Heizung rausschmeissen oder abwarten? Was kommt auf WEG-Verwalter zu? Muss die außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen werden?

Informieren Sie sich allumfassend in einem zweistündigen Workshop. Die Referentin ist WEG-Rechtsexpertin und klärt über die Pflichten für Verwaltungen und Eigentümer auf. Teilnehmende nehmen mit Webcam und Mikrofon an der Sitzung teil, können ihre Fragen im Chat stellen und ihr individuelles Anliegen schildern.

Hier gibt es weitere Infos zum Workshop. Verschaffen Sie sich einen Überblick, was Sie in 2024 erwartet.

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