Wirtschaftsminister Habeck im Bundestag

„Es fehlt schlicht das Geld für weitere BEG-Förderung“

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck hat im Deutschen Bundestag die Vollbremsung bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verteidigt. Angesichts einer beispiellosen Antragsflut fehle schlicht das Geld.

Will sich nach Förderstopp schnell um Ersatzlösung kümmern, Wirtschaftminister Robert Habeck. Foto: BMWK/Dominik Butzmann
Will sich nach Förderstopp schnell um Ersatzlösung kümmern, Wirtschaftminister Robert Habeck. Foto: BMWK/Dominik Butzmann

Bei der Regierungsbefragung durch das Parlament am 26. April musste Habeck Stellung nehmen, nachdem die KfW-Bank nach Rücksprache mit dem Wirtschaftsministerium am 24. Januar die Fördermittel für die energetische Gebäudesanierung mit sofortiger Wirkung gestoppt hatte. Habeck begründete dieses abrupte Vorgehen mit einem „beispiellosen Antragsboom“ aufgrund der Ankündigung der vorigen Bundesregierung, dass diese Förderung Ende Januar 2021 ausläuft. Der Minister räumte ein, dass dies für die Antragsteller eine „bittere Nachricht“ sei. Die „brutale Korrektur“ sei ärgerlich. Der KfW-Vorstand habe aber nicht anders entscheiden können als das Programm vom Markt zu nehmen, weil es sonst weiter ungedeckte Haushaltsversprechen gegeben hätte.

„7,2 Milliarden vom Haushalt nicht gedeckt“

Minister Habeck untermauerte sein Argument mit aktuellen Zahlen. 24.000 Antragsteller, darunter 22.000 Privathaushalte, hätten Anträge im Umfang von 7,2 Milliarden Euro gestellt, die noch nicht belegt gewesen seien: „Es fehlt schlicht das Geld.“ Es habe eine Überförderung vorgelegen. Habeck kündigte an, nun mit den Fraktionen Eckpunkte abzusprechen, um eine Perspektive für eine künftige Förderung der Gebäudesanierung zu schaffen. 

Projektentwickler stoppen Tausende Bauprojekte

Alternative Investitionsfördermodelle scheinen jetzt dringend geboten, denn die Verunsicherung bei Investoren, Projektentwicklern und Wohnungsunternehmen ist offenbar sehr groß. So ließ etwa der Präsident des BFW Bundesverband Freier Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Andreas Ibel, wissen: „Unsere Mitgliedsunternehmen halten Projekte an, die Zahlen gehen in die Tausende.“ Der Förderstopp müsse sofort aufgehoben werden. Nur so lasse sich der entstandene Schaden begrenzen und nur so „könnten wir überhaupt darüber nachdenken, 400.000 neue Wohnungen pro Jahr klimaschonend zu bauen“, mahnte der BFW-Präsident am Tag der Regierungsbefragung.

Unmittelbar nach Bekanntwerden des Förderstopps hatte sich der Präsident des GdW, Axel Gedaschko, bereits zu Wort gemeldet. Gedaschko geht davon aus, dass die jetzt gestoppte KfW-Förderung in der sozial orientierten Wohnungswirtschaft Investitionen in Höhe von 80 Milliarden Euro in bezahlbaren und klimaschonenden Wohnraum angestoßen hätte. Mit einem Streichen der Förderung werde dem Engagement der Bauherren für zukunftsfähigen Wohnraum eine Absage erteilt. „Die Folge werden noch längere Schlangen von Wohnungssuchenden sein und ein deutlicher Knick auf dem Weg in Richtung Klimaneutralität“, sagte Gedaschko.

Seit 24. Januar können keine Anträge mehr gestellt werden für alle drei KfW-Programmbereiche: Effizienzhaus/Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55), Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 im Neubau (EH/EG40) sowie Energetische Sanierung. (Red.)

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Klimaschutzminister Robert Habeck stoppt vorerst sämtliche Bauförderung

KfW-Programme und Fördermittel - So sieht es im Moment aus (Januar 2022):

Nicht betroffen vom Förderstopp sind Maßnahmen wie die Heizungsoptimierung oder der Einbau einer neuen Heizung, die durch die BEG über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert werden. 

Keine Anträge mehr für KfW- Förderung im Neubau und bei Sanierung

Wer einen Neubau plant oder ein bestehendes Gebäude auf ein neues Energieniveau bringen möchte, kann vorerst keine finanzielle Hilfe durch die BEG bei der KfW beantragen. Die KfW-Förderung umfasst Kredite und Zuschüsse für den Bau oder Kauf eines neuen Effizienzhauses ebenso wie für die energetische Sanierung zum Effizienzhaus. Der Förderstopp wirkt sich auf alle KfW-Förderbereiche aus:

• Effizienzhaus 55 im Neubau

Bereits im vergangenen Jahr hatte die Bundesregierung angekündigt, die BEG anzupassen und stärker auf die Modernisierung von Bestandsgebäuden auszurichten. Hintergrund war, dass sich das Effizienzhaus 55 im Neubau als Standard etabliert hatte und ein anderer Fokus in der Förderung gesetzt werden sollte. Aus diesem Grund wurde das Auslaufen des Förderangebots für den 31. Januar 2022 angekündigt. Nun endet das Programm mit sofortiger Wirkung.

• Effizienzhaus 40 im Neubau

Was die Energieeffizienz angeht, ist das Effizienzhaus 40 auf einem höheren Niveau als das Effizienzhaus 55. Dieses Förderangebot sollte ursprünglich 2022 weiterlaufen und setzt nun vorläufig aus. Über die weitere Zukunft soll noch entschieden werden - und zwar vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme.

• Energetische Sanierung

Die KfW-Förderangebote zur Sanierung kann wahlweise als vollständige Sanierung zum Effizienzhaus erfolgen oder in Form einzelner Maßnahmen umgesetzt werden. Die KfW-Kreditangebote 261 und 262 sollen wieder aufgenommen werden, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitstehen.

Ausblick KfW-Fördermittel für energetische Gebäudesanierung

Was mit bereits eingegangen Anträgen zu KfW-Förderangeboten geschehen soll, muss noch entschieden werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) will überprüfen, ob für diese ein Angebot zinsverbilligter Kredite der KfW zur Verfügung gestellt werden können. Die energetische Gebäudesanierung gilt nach wie vor als eine der wichtigsten Maßnahmen zum Schutz des Klimas. Das BMWK hat angekündigt zusammen mit den anderen Ministerien, die Förderung für die energetische Gebäudesanierung zügig aufzunehmen und eine ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude aufzusetzen.

Quelle: Verbraucherorientierte Plattform "Intelligent heizen", www.intelligent-heizen.info

Übersichts-Matrix zum Thema „Förderprogramme Energie und Klimaschutz“ vom BBU - Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (PDF, 12 Seiten)

Diese Förderungsmaßnahmen sind nicht vom derzeitigen Förderstopp (Stand Januar 2022) betroffen und laufen weiter. (zum BMWI)

Führt der Mieter fällige Schönheitsreparaturen nicht aus, obwohl er dazu wirksam verpflichtet wurde, oder hat er die Mietsache beschädigt und weigert sich der Mieter diese Schäden zu beseitigen, sind Sie als Vermieter berechtigt, die Arbeiten in Auftrag zu geben...
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