Wohneigentümergemeinschaften

Fördergelder für Fassadenbegrünung prüfen

Pflanzen an der Fassade sehen nicht nur schön aus, sondern schützen die Wohnungen dahinter auch vor Wärme. Die Begrünung von Fassaden kann als sommerlicher Hitzeschutz dienen. Welche Möglichkeiten es gibt und was insbesondere Wohnungseigentümergemeinschaften zu beachten haben, lesen Sie hier.

Etwas Gutes tun fürs Haus, für die Mieter und die Umwelt: Fassadengrün sieht schön aus und nützt. FOTOS: Wohnen im Eigentum
Etwas Gutes tun fürs Haus, für die Mieter und die Umwelt: Fassadengrün sieht schön aus und nützt. FOTOS: Wohnen im Eigentum

Kletter- und Schlingpflanzen an der Hauswand können Gebäude nicht nur ästhetisch aufwerten, sondern sie bieten einen natürlichen Hitzeschutz.

Förderprogramme für Fassadenbegrünung

Da sie auch eine Reihe weiterer ökologischer Vorteile bieten, fördern manche Kommunen Fassadenbegrünungen mit finanziellen Zuschüssen. Wer erwägt, ein solches Projekt umzusetzen, sollte sich in seiner Gemeinde bzw. Stadt an das Grünflächen-, Umwelt- oder Bauamt wenden und nach einem Förderprogramm fragen.

Schäden an der Fassade vermeiden

Welche Pflanzenart eignet sich für die Hauswand – und kann die Pflanze bei Bedarf auch wieder problemlos entfernt werden? Die Auswahl ist groß und reicht von wildem Wein über Blauregen, Kletterrosen und Clematis bis hin Spalierobstbäumen. Kletterpflanzen sind auch dort geeignet, wo wenig Platz ist. Vorsicht ist aber zum Beispiel bei Efeu geboten, der erhebliche Schäden an der Fassade anrichten kann.

Bei der Planung einer Fassadenbegrünung gilt es zu berücksichtigen, ob für die Pflanzenart eine passende Kletter- bzw. Rankhilfe an der Fassade angebracht werden muss. Sonne oder Schatten? Die Pflanzenart muss zum Standort passen. Auch der voraussichtliche Pflegeaufwand sollte bedacht werden. Angesichts all dieser Punkte ist es wichtig, nicht einfach darauf los zu pflanzen, sondern sich im Vorfeld mit Blick auf Art und Zustand der Fassade fachkundig beraten zu lassen.

WEG-Beschluss über bauliche Veränderung

Beim Wohnungseigentum trifft die Entscheidung kein Eigentümer allein. „Da eine Fassadenbegrünung das optische Erscheinungsbild einer Wohnungseigentumsanlage verändert, muss die Eigentümergemeinschaft darüber diskutieren und die Maßnahme beschließen“, sagt Gabriele Heinrich, Vorstand von Wohnen im Eigentum. In der Regel handelt es sich dabei nach aktueller Rechtslage um eine bauliche Veränderung. Ist ein Eigentümer nicht einverstanden, kann er den Beschluss anfechten, die Begrünung muss dann unterbleiben. Das könnte sich nach der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes ab dem nächsten Jahr aber ändern.

Wer nur eine „kleine“ Lösung gegen die Hitze wünscht, kann alternativ nur Terrasse oder Balkon begrünen. Ebenfalls bei WiE gibt es nähere Informationen zur Balkongestaltung in Wohnungseigentümergemeinschaften.

Quelle: Wohnen im Eigentum

Weiterlesen:
Fachartikel der IVV immobilien vermioeten & verwalten: So wachsen Bäume doch in den Himmel (IVV-Ausgabe 05/20) mit Kasten "Zwei Wege fürs Wandgrün"
Von grauer Monotonie zu lebendiger Vielfalt

 

 

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass zu Prozessen, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, der Verantwortliche Verfahrensverzeichnis führen muss. Insbesondere bei einer Prüfung durch die Datenschutzbehörden muss der Verantwortliche...
Printer Friendly, PDF & Email
17.12.2024
BuGG-Marktreport Gebäudegrün 2024
Zur Milderung der zunehmenden Wetterextreme ist mehr Grün in unseren Städten notwendig. Tatsächlich werden immer mehr Dächer und Fassaden begrünt. Das geht aus dem „BuGG-Markreport Gebäudegrün 2024“...
17.11.2023
BuGG-Marktreport Gebäudegrün 2023
Angesichts des Klimawandels und der Wetterextreme gewinnt die Gebäudebegrünung an Marktbedeutung.
14.5.2024
Pilotprojekt für echte Nachhaltigkeit
Am 8. Mai hat das landeseigene Berliner Unternehmen degewo den Grundstein gelegt für ein Gebäude mit 112 Wohnungen, das in Holzhybridbauweise entstehen wird. Das „Klimahaus“ der degewo soll über...
27.3.2023
Eigentümergemeinschaft hat mitzubestimmen
So genannte Balkon-Kraftwerke sollen die Energiewende unterstützen und werden in einigen Bundesländern gefördert. Das gilt allerdings nur für Einfamilienhäuser und Miethäuser unterhalb einer Traufhöhe...
18.8.2022
Die Wohnungsbaugenossenschaft Flüwo baut zwei neue Wohnhäuser: zum einen das Wohnhaus „Spinelli Solitär“ in Holzskelettbauweise mit 17 Mietwohnungen und zum anderen das elfgeschossige Wohnhaus...
18.12.2024
Wohnen im Eigentum informiert
Zum Jahreswechsel treten verschiedene gesetzliche Änderungen in Kraft. Hier gibt es einen Überblick, welche Änderungen für Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) wichtig sind...