Fusion zweier Genossenschaften im Raum Stuttgart
Die 1948 gegründete FLÜWO mit Sitz in Stuttgart-Degerloch bringt 10.125 Wohnungen in die zukünftige Genossenschaft ein und ist mit insgesamt 140 Mitarbeitern an 32 Standorten überwiegend in Baden-Württemberg vertreten. Der Bauverein Waiblingen (gegründet 1919) bewirtschaftet 124 eigene Wohnungen. Außerdem bringen beide Genossenschaften Tochterunternehmen in die Fusion ein. Die FLÜWO Bau und Service GmbH ist für das Mutterhaus und Drittunternehmen tätig in den Bereiche Wärmemessdienstleistungen, Heizkostenabrechnungen und Rauchmelderdienste. Die kleine Waiblinger Genossenschaft ist mit der Tochtergesellschaft bvWv GmbH in der WEG- und Mietshausverwaltung tätig und verwaltet im Auftrag 2.400 Wohneinheiten.
Steigende Anforderungen verlangen nach mehr Größe
Vorstände und Aufsichtsräte beider Genossenschaften begründen die Fusion mit strategischen Herausforderungen wie der zunehmenden Regulierung des Wohnungsmarktes, Fachkräftemangel, steigenden Baukosten und die Aufgaben der Digitalisierung.
Der geschäftsführende Vorstand des Bauvereins Waiblingen, Hans-Gerd Schweizer, werde mit der Fusion in den Ruhestand treten und daher aus dem Vorstand ausscheiden. Der zukünftige Vorstand besteht aus den bisherigen FLÜWO-Vorstandsmitgliedern Rainer Böttcher und Benjamin Jutrzinski. Katrin Sperling, nebenamtliches Vorstandsmitglied des Bauvereins, wird sich ganz auf die Geschäftsführung der bvWv GmbH hausverwaltungen konzentrieren. Das dritte nebenamtliche Vorstandsmitglied des Bauvereins, Ulrich Stroh, scheidet mit Vollzug der Fusion aus dem Vorstand aus.
Standort Waiblingen bleibt als Regionalbüro erhalten
Vertraglich vereinbart sei, dass der Geschäftsbetrieb am Standort Waiblingen in Form eines Regionalbüros fortgeführt wird. Dies sichere die Präsenz vor Ort und entsprechet der dezentralen Bewirtschaftungsstrategie der FLÜWO mit direkter Nähe zum Kunden und zum Immobilienbestand.
Nun müssen die Vertreterversammlungen beider Genossenschaften im Mai und Juni ihre Zustimmung zur Fusion erteilen. Beide Vorstände empfehlen die Fusion rückwirkend zum 1. Januar 2023 zu vollziehen. (Red.)