Finanzielle Schieflage in der Corona-Krise?

Gemeinsame Lösung von Vermietern und Mietern

Die Wohnungswirtschaft appelliert an die Mieter, sich bei finanziellen Engpässen, die das Zahlen der Miete betreffen, an ihren Vermieter zu wenden. Ziel wäre es, laut des GdW, eine passende gemeinsame Lösung zu finden. Ein erneutes Mietenmoratorium, wie am Anfang der Pandemie, lehnt der Spitzenverband jedoch ab.

BILD: ADOBESTOCK/SUTOWO
BILD: ADOBESTOCK/SUTOWO

Einseitige Mietrechts-Eingriffe würden zu Lasten der VermieterInnen gehen. Pauschale, weitere Einschnitte wie Moratorien würden Mietern, Vermietern als auch der Wirtschaft insgesamt schaden, meint Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW . Sie würden zu Konflikten führen und eine fatale Kettenreaktion auslösen, die von einem wachsenden Schuldenberg der Mieter über Zahlungsschwierigkeiten der Vermieter bis hin zu einem Auftragseinbruch bei Handwerk, Baugewerbe und Dienstleistern führen könnten.

Nöte der Mieter ernst nehmen

Im Verlauf der Corona-Pandemie sei beim Thema Wohnen vor allem eines deutlich geworden: Die Wohnungsunternehmen in Deutschland stehen für soziale Verantwortung und kümmern sich in besonderem Maße um die Sorgen und Nöte ihrer Mieter. Kein Mieter hat wegen Zahlungsausfällen, die durch die Corona-Krise entstanden sind, seine Wohnung bei den sozial verantwortlichen Wohnungsunternehmen verloren.

Die Wohnungsunternehmen haben ihren Mieterinnen und Mietern mit Hilfsvereinbarungen unter die Arme gegriffen und individuell passende Lösungen gefunden. Bei nur 0,6 Prozent der Mietverhältnisse in der Wohnungswirtschaft sind deshalb in der ersten Lockdown-Phase Mietrückstände aufgelaufen und bei nur 0,3 Prozent der Mietverhältnisse sind Mietstundungen überhaupt notwendig geworden. Das bedeutet kaum Abweichungen gegenüber den Vorjahren.

Mietrechtsänderungen zu Lasten des Vermieters

Deutschland zeichne sich im europa- und weltweiten Vergleich durch ein gutes und gerecht ausbalanciertes Vermieter-Mieter-Verhältnis aus. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Änderungen umgesetzt – von der Mietpreisbremse über Einschränkungen bei der Modernisierung bis hin zum Berliner Mietendeckel. All diese Änderungen gingen einseitig zu Lasten des Vermieters.

„Die Probleme auf den Wohnungsmärkten lassen sich nicht über einseitige und pauschale Eingriffe im Mietrecht regeln. Das hat die Erfahrung der letzten Jahre eindeutig gezeigt. Obwohl – oder gerade weil – häufig und stark ins Mietrecht eingegriffen wurde, hat sich die Situation für viele Wohnungssuchende und Mieter eher noch zugespitzt“, sagt der GdW-Präsident.

In der Phase eines erneuten Lockdowns gilt:

Statt pauschaler, weiterer Einschnitte wie Moratorien, die am Ende sowohl Mietern, Vermietern als auch der Wirtschaft insgesamt schaden, brauchen wir die Mithilfe eines jeden. Jeder Mieter, der aufgrund der Corona-Pandemie in Zahlungsschwierigkeiten gerät, sollte sich umgehend an seinen Vermieter wenden, um gemeinsam eine passende Lösung zu finden. Und jeder Vermieter sollte genau diese passenden Lösungen gemeinsam mit dem jeweiligen Mieter entwickeln. „Nur, wenn alle mithelfen und an einem Strang ziehen, können wir die Krise gemeinsam bewältigen“, sagt GdW-Präsident Axel Gedaschko.

„Statt ständiger einseitiger Mietrechts-Eingriffe zu Lasten der Vermieterinnen und Vermieter muss der Staat endlich seine Hausaufgaben für bezahlbaren und sozialen Wohnungsbau machen. Die Vorschläge der Baulandkommission müssen vor Ort dringend umgesetzt werden und wir brauchen einen Digitalisierungsschub in den Bauämtern und Wohngeldstellen“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, anlässlich der öffentlichen Anhörung am 9. Dezember 2020 zu den Anträgen von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken vor dem Deutschen Bundestag zum Thema Kündigungsschutz.

Kommentar/ Editorial des Chefredakteurs Thomas Engelbrecht 12/20:

Der Gesetzgeber lässt sich geradezu provozieren
News: Berliner Mieten klettern trotz Deckel weiter

SERVICE-TIPP: Zum Thema "Berliner Mietendeckel" hat die Fachzeitschrift IVV ein Onlineseminar abgehalten. Die Aufzeichnung im Format 90 Minuten MP4 zum Abspielen gibt es zum Herunterladen im Verlagsshop (49 Euro zzgl. MwSt.).

Darum gehts: Auf welche Mietverhältnisse ist der Berliner Mietendeckel anwendbar? Darf der Vermieter trotz Mietendeckel Modernisierungsmaßnahmen durchführen? Diese und weitere Fragen beantwortet die Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht, Frau Katharina Gündel (Groß Rechtsanwälte, Berlin)
>> Web-Seminar "Berliner Mietendeckel" zum kostenpflichtigen Download

   

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