Bis 31.03.21 beantragen

Grundsteuererlass bei Mietausfall

Vermieter, die unverschuldet einen erheblichen Mietausfall zu beklagen hatten, haben Anspruch auf einen Erlass der Grundsteuer. Bei Baudenkmälern ist hier sogar ein vollständiger Erlass der Grundsteuerschuld möglich. Die Antragsfrist endet am 31. März 2021.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Erlass der Grundsteuer möglich. Jetzt Antrag beim Finanzamt einreichen. FOTO: PIXABAY/STEVE PB
Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Erlass der Grundsteuer möglich. Jetzt Antrag beim Finanzamt einreichen. FOTO: PIXABAY/STEVE PB

Grundlage hierfür ist § 33 des Grundsteuergesetzes (GrStG). Dieser regelt den Erlass der Grundsteuer, wenn der sogenannte Rohertrag des Grundstücks um mehr als 50 Prozent gemindert war und der Eigentümer hieran keine Schuld trägt.

Unverschuldeter Leerstand

Bei einer vermieteten Wohnung liegt dies in der Regel vor, wenn sie unverschuldet leer stand oder wegen außergewöhnlicher Ereignisse wie einem Wohnungsbrand oder einem Wasserschaden nicht nutzbar war. Für das vergangene Jahr kommt ein weiterer Grund hinzu. So hat die Corona-Pandemie im vergangenen Jahr bei vielen Vermietern, gerade im Bereich der Gewerberäume, zu erheblichen Mietausfällen geführt. Hierdurch können die Voraussetzungen für einen Steuererlass vorliegen.

Lagen die Mieterträge dabei um mehr als 50 Prozent unter dem normalen Ertrag, werden auf Antrag 25 Prozent der Grundsteuer erlassen. Warf die Immobilie überhaupt keinen Ertrag ab, beträgt der Erlass 50 Prozent. Ein vollständiger Erlass wird bei Grundstücken gewährt, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt. Dies ist beispielsweise bei Denkmälern oder naturschutzrelevanten Grundstücken der Fall.

Achtung bei Stundungen in der Corona-Zeit

Macht der Vermieter einen Leerstand geltend, muss er nachweisen, dass er sich ernsthaft um die Mietersuche gekümmert hat und unter anderem Annoncen auf großen Online-Portalen geschaltet hat.

Problematisch sind Fälle, in denen der Vermieter dem Mieter beispielsweise aufgrund der Corona-Pandemie die Miete gestundet hat. In diesem Fall hat der Vermieter den Mietausfall selbst verschuldet. Hat aber der Mieter aufgrund der Pandemie die Miete nicht vollständig begleichen können, lohnt sich ein Antrag, wenn noch unklar ist, ob der Mieter die aufgelaufenen Rückstände bezahlt.

Die Anträge auf Erlass der Grundsteuer können für das Jahr 2020 noch bis 31. März 2021 gestellt werden. Zuständig sind die jeweiligen Steuerämter der Städte und Gemeinden.

Quelle: Haus & Grund Bayern

auch interessant:
UPDATE:
Einen Grundsteuererlass von bis zu 50 Prozent können Vermieter, die unverschuldet einen erheblichen Mietausfall hatten, verlangen. Ein vollständiger Erlass wird für Grundeigentum gewährt, dessen Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt. Anträge für 2021 können bis zum 31.3.2022 gestellt werden.

Grunderwerbssteuer: Käufer erwirbt keinen Anteil an Rücklage

Das Gesetz und die Rechtsprechung enthalten eine Vielzahl von formellen und materiellen Voraussetzungen für eine wirksame Modernisierungsankündigung. Werden diese Anforderungen vom Vermieter nicht eingehalten, müssen die Mieter die Modernisierungsmaßnahmen nicht...
Printer Friendly, PDF & Email
8.2.2022
Aufwand für Grund- und Immobilienbesitzer
Die Grundsteuerreform, die im Jahr 2025 in Kraft tritt, wird die Bürger schon dieses Jahr fordern. Für alle Grund- und Immobilieneigentümer bedeutet das in Kürze einen zusätzlichen Aufwand. Sie müssen...
2.3.2023
Bundesregierung gibt Auskunft im Finanzausschuss
Bis Ende Februar sind 77,68 Prozent aller Grundsteuer-Erklärungen abgegeben worden. Dies berichtete die Bundesregierung in der Sitzung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages.
28.11.2023
Haus & Grund will vors Verfassungsgericht ziehen
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland erhält gerichtliche Unterstützung für seine Auffassung, dass die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell verfassungsrechtlich höchst bedenklich sei.
17.2.2023
Teure Vorfinanzierung von Energie durch Vermieter
Die staatliche KfW-Bank vergibt ab sofort Härtefall-Kredite an Wohnungsunternehmen, die aufgrund gestiegener Energiepreise und der Vorfinanzierung von Gas und Öl in finanzielle Probleme geraten sind.
5.1.2022
DIW warnt vor spekulativen Übertreibungen
Forscher des DIW Berlin warnen vor spekulativen Preisübertreibungen für Eigentumswohnungen und Grundstücke in vielen Städten, sehen aber dank zurückhaltender Kreditvergaben nicht die Gefahr einer...
15.8.2023
Immobilien-Besitzer:innen aufgepasst! Aufgrund der angespannten Wirtschaftslage haben rund 12,5 Prozent aller Kommunen in Deutschland im vergangenen Jahr den Hebesatz der Grundsteuer erhöht. Dieser...