1. Der für eine Sondereigentumseinheit vereinbarte Kaufpreis ist Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbssteuer ohne Reduzierung um die zum Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses auf den Miteigentumsanteil entfallende anteilige Instandhaltungsrücklage.
2. Die Instandhaltungsrücklage ist auch grunderwerbssteuerrechtlich Teil des Verwaltungsvermögens der Wohnungseigentümergemeinschaft und nicht, auch nicht anteilig, Bestandteil des Vermögens des Wohnungseigentümers.
(Leitsätze des Bearbeiters)
Weiterlesen mit IVV-Digital
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie IVV-Digital oder IVV-Complete. Mehr Informationen zu unseren Produkten »
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Dr. Olaf Steckhan

◂ Heft-Navigation ▸