Unterstützung vom BMI

KfW-Programm zur Energetischen Stadtsanierung

Das KfW-Programm zur Energetischen Stadtsanierung (KfW 432/201/202) fördert neben integrierten energetischen Quartierskonzepten auch Sanierungsmanager und investive Maßnahmen für die Quartiersversorgung. Dieses Förderprogramm unterstützt Kommunen, die auf Quartiersebene sozialverträgliche und klimafreundliche Maßnahmen entwickeln und umsetzen wollen.

Ein Luftbild von Eckersbach. Hier entsteht das geförderte Quatier. FOTO: Stadt Zwickau
Ein Luftbild von Eckersbach. Hier entsteht das geförderte Quatier. FOTO: Stadt Zwickau

Die verschiedenen bisher geförderten Quartierskonzepte betrachteten Aspekte wie energieeffiziente Quartiersversorgung, nachhaltige Mobilität, erneuerbare Energien und Anpassung an den Klimawandel gemeinsam mit Sanierungsfragen. Dabei wurden verschiedene Optionen für energieeffiziente Quartiere verglichen und Empfehlungen für die Umsetzung abgegeben.

Das Gesamtvolumen des Förderprogramms für den Zeitraum 2011 bis 2019 lag bei 1.059,3 Mio. Euro, davon entfielen 87,3 Mio. Euro auf die Zuschussförderung für Quartierskonzepte und Sanierungsmanagements und 972 Mio. Euro auf Förderkredite für investive Maßnahmen. Insgesamt konnten bisher 2.300 Einzelprojekte gefördert werden. Das Programm wird aus dem Energie- und Klimafonds finanziert und ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung.

1000. Konzeptzusage für Zwickau

Am 18. Februar 2020 wurde die 1000. Konzeptzusage übergeben. Gefördert wird das Projekt „Energetisches Zukunftsquartier Sternenstraße“ in Zwickau. Die Stadt Zwickau beabsichtigt, mit dem von BMI geförderten integrativen Quartierskonzept innovative Strategien für ein emissionsfreies Quartier zu entwickeln und dabei eng mit der Hochschule Zwickau und anderen Akteuren vor Ort zusammenzuarbeiten. Das Quartierskonzept soll mit 117.000 Euro gefördert werden (65% der Gesamtsumme).

Hier finden Sie weitere Informationen zum KfW-Programm zur Energetischen Stadtsanierung (KfW 432/201/202)

Über die Mietpreisbremse wurde in den Medien viel berichtet, doch wann ist sie anwendbar? Anhand dieser Checkliste können Sie prüfen, ob sie bei der Bestimmung der neuen Miete die Mietpreisbremse beachten müssen.
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