Live-Musikspielstätten in Quartieren unterstützen
„Lebendige Städte brauchen belebende Alltagskultur. Live-Musikspielstätten und soziokulturelle Einrichtungen sollten deshalb einen besseren planungsrechtlichen Status erhalten, um ihre Existenz als integraler Bestandteil des wirtschaftlichen und kulturellen Lebens abzusichern. Das ist eine der Kernthesen des Positionspapiers „Wohnen, Arbeiten und Kultur“, das die Bundesstiftung Baukultur, der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), der Bundesverband Soziokultur e.V. und der LiveMusikKommission Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V. Ende August 2020 verabschiedet haben.
Wichtige Ankerpunkte im öffentlichen Raum
Beeinträchtigungen und Beschränkungen der Einrichtungen wirken sich unmittelbar auf das öffentliche Leben und die Vitalität des Gemeinwesens aus. In Zeiten von Corona spüren wir das ganz deutlich“, so Reiner Nagel, Vorstandsvorsitzender der Bundesstiftung Baukultur. Daher ist es jetzt umso wichtiger, ihre Existenz zu stärken und bestehende planungsrechtliche Einschränkungen – wo machbar – aus dem Weg zu räumen. Die anstehende Änderung des Baugesetzbuchs bietet dafür eine gute Gelegenheit.
Insbesondere Livemusik-Spielstätten und soziokulturelle Einrichtungen sind auch ein wichtiger Standortfaktor. Besonders für die Entwicklung und Wiederbelebung von Mittelstädten und in ländlichen Regionen sind soziokulturelle Orte entscheidend: Da sie sich vorwiegend an jüngere Menschen richten, können sie helfen, Abwanderung zu verringern oder zur Rückkehr von Fachkräften zu motivieren.
Clubs dürften Verdichtung und Bebauuung nicht anheim fallen
Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, sagt: „Wohnstandorte sind langfristig nur attraktiv, wenn sie ihren Bewohnern ein lebendiges, urbanes und vielfältiges Umfeld bieten. Deshalb sind Clubs und Konzerthäuser ebenso wie Theater und Museen enorm wichtig für die Zukunft ganzer Städte und Quartiere."
Es gehe darum, die Existenz der soziokulturellen Zentren zu sichern und gleichzeitig die Wohnqualität in der Nachbarschaft zu gewährleisten.
Das Papier der Bundesstiftung Baukultur, der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), der Bundesverband Soziokultur e.V. und der LiveMusikKommission Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V. vertritt die Position, dass "Orte der Kultur künftig im Planungsrecht und in der Stadtentwicklung so mit einbezogen werden, dass sie ihr Potenzial der kulturellen Standortprägung weiterhin entfalten können, ohne die Wohnqualität in Nachbarschaften zu beeinträchtigen.“
Das sind die Handlungsempfehlungen der Initiatoren:
1. Einstufung von Clubs als kulturelle Anlagen
Livemusik-Spielstätten, für die ein kultureller Bezug nachweisbar ist, sollten in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) als Anlagen für kulturelle Zwecke eingestuft werden. Aktuell wird nicht zwischen Musikclubs und Diskotheken unterschieden: Musikclubs werden allgemein als Vergnügungsstätten eingestuft und gelten als Gewerbebetrieb, bei dem die kommerzielle Unterhaltung im Vordergrund steht.
2. Kulturentwicklungsplanung
Bei der Planung und Entwicklung von neuen Stadtteilen und Quartieren sollten Kommunen immer auch die Eignung für kreative Nutzungen im Allgemeinen und die Ansiedelung neuer Musikspielstätten im Speziellen prüfen. Kultur sollte integraler Bestandteil von Stadtentwicklungskonzepten sein.
3. Schallimmissionen
Aktuell wird die Schallbelastung bei bebauten Flächen vor dem geöffneten Fenster des zu schützenden Gebäudes gemessen. Die Verfasser des Positionspapiers fordern, dass stattdessen für Nachtzeiten maximale Innenschallpegel für Schlafräume festgelegt werden, um auch passive Schallschutzmaßnahmen wie das erprobte „Hamburger Fenster“ zu ermöglichen.
Wie Städte bereits heute mit den Herausforderungen der Clubkultur umgehen, zeigt das Papier anhand von fünf Best-Practice-Beispielen.
Quelle: GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen
Das gemeinsame Positionspaier als PDF (5 Seiten) lesen.