Nach dem Bauland-Turbo, der das Planungsrecht beschleunigt, wird nun auch die schnellere Umsetzung konkreter Bauvorhaben rechtlich gestärkt – das soll auch personell dürftig ausgestatteten Baugenehmigungsbehörden zugute kommen.
Angesichts des massiven Wohnraumbedarfs bei zugleich deutlich rückläufigen Neubauzahlen sieht der GdW in dem Beschluss einen wichtigen Impuls für Wirtschaft und Gesellschaft. Mit dem Abwägungsvorrang setzt die Politik einen Meilenstein für das Menschenrecht auf Wohnen und erfüllt eine Maßnahme, die der Verband seit zwei Jahren als „Fast Lane“ für den Wohnungsbau fordert. Dass die Politik diesen Schritt nun geht, bewertet der GdW als Zeichen eines neuen Verantwortungsbewusstseins.
Das Menschenrecht auf Wohnen ist in Deutschland zunehmend gefährdet. Nun beweist die Politik Mut und Verantwortung – und eröffnet Raum für ein echtes Umdenken auf allen staatlichen Ebenen“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft.
Nach Ansicht des GdW kommt es nun auf die richtige Umsetzung an: Der Abwägungsvorrang soll auf der Ebene einzelner Bauprojekte gelten – also direkt im Baugenehmigungsverfahren – und nicht das kommunale Planungsrecht bei Bebauungsplänen beeinflussen. Ziel ist es, die kommunale Planungshoheit zu wahren, aber einzelne Bauvorhaben schneller zu realisieren.
Quelle: GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen













