Energie sparen

Pflicht zum hydraulischen Abgleich ist da

Der Bundesrat hat am 16. September 2022 einer Regierungsverordnung zugestimmt, die mittelfristig wirksame Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung in der aktuellen Gaskrise vorgibt (EnSimiMaV). Die Verordnung wird am 1. Oktober 2022 in Kraft treten. Ziel der Verordnung ist es, unnötigen Energieverbrauch zu vermeiden und eine Mangelsituation abzumildern.

Die beschlossene Pflicht für einen hydraulischen Abgleich bei Gaszentralheizungen belastet Wohnungsunternehmen zusätzlich, außerdem fehlen Handwerker. BILD: Adobestock/ Kzenon
Die beschlossene Pflicht für einen hydraulischen Abgleich bei Gaszentralheizungen belastet Wohnungsunternehmen zusätzlich, außerdem fehlen Handwerker. BILD: Adobestock/ Kzenon

Zweite „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung“

Die Verordnung verpflichtet Gebäudeeigentümer und -eigentümerinnen in den nächsten beiden Jahren, Maßnahmen zur Verbesserung erdgasbetriebener Heizungsanlagen in ihren Gebäuden zu treffen. Sie müssen unter anderem ihre Heizungseinstellungen prüfen und ggf. optimieren. Gaszentralheizungen in größeren Gebäuden müssen hydraulisch abgeglichen, technisch veraltete, ineffiziente Heizungspumpen ausgetauscht werden. Bei einem hydraulischen Abgleich wird der Druck in einer Heizungsanlage so eingestellt, dass sich die Wärme optimal verteilt.

Unternehmen sind verpflichtet, solche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz unverzüglich umzusetzen, die im Rahmen von Energie- und Umweltmanagementsystemen sowie Energieaudits als wirtschaftlich identifiziert wurden. Die Wirtschaftlichkeit ist dann gegeben, wenn sich – begrenzt auf einen Zeitraum von höchstens 15 Jahren – bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nach maximal 20 Prozent der Nutzungsdauer ein positiver Kapitalwert ergibt. Die Pflichten gelten nicht für Unternehmen, deren Gesamtenergieverbrauch innerhalb der letzten drei Jahre im Durchschnitt weniger als 10 Gigawattstunden pro Jahr betrug.

Die Verordnung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft und soll zum Ablauf des 30. September 2024 automatisch wieder außer Kraft treten.

Die Wohnungswirtschaft hatte die Pflicht zum hydraulischen Abgleich zuvor als aufwendige, teure und wirkungslose Maßnahme kritisiert.

Quelle: BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V.

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