Photovoltaik-Pflicht auf Berlins Dächern

Jedes neu gebaute Wohnhaus soll ab 2023 mit einer Photvoltaikanlage auf dem Dach bestückt werden. Dies gelte für Dächer mit mehr als 50 Quadratmeter Fläche sowie im Bestand für Dächer, die wesentlich umgebaut würden. Diese Regelung ist Teil des "Solargesetzes" des Berliner Senats, das am 2. März vorgestellt wurde. Der Gesetzentwurf wird nun zur Beratung und Beschlussfassung dem Abgeordnetenhaus vorgelegt.

Nach Norden ausgerichtete Häuser sollen von der geplanten Photovoltaik-Pflicht ausgenommen sein. BILD: PIXABAY
Nach Norden ausgerichtete Häuser sollen von der geplanten Photovoltaik-Pflicht ausgenommen sein. BILD: PIXABAY

Viele Dächer, viel Potenzial

Der Berliner Senat, allen voran, Wirtschaftssenatorin Ramona Pop, argumentieren mit den vielen Häusern und Dächern als potenzielle Photovoltaikanlagen-Flächen. Das große Solarpotenzial wolle Berlin besser als bisher nutzen, um das Ziel, 25 Prozent des Berliner Strombedarfs bis spätestens 2050 aus Solarenergie zu decken, zu erreichen.

Die CO2-Einsparung innerhalb von fünf Jahren wird rund 37.000 Tonnen ausmachen. Damit leiste das Gesetz einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Darüber hinaus wird die regionale Wertschöpfung angekurbelt.

Die Solarpflicht soll ab dem 1. Januar 2023 gelten.

Die Installation und der Betrieb von Photovoltaikanlagen sind dann für Neubauten und Bestandsgebäude, bei denen das Dach wesentlich umgebaut wird, mit einer Fläche von mehr als 50 Quadratmeter verpflichtend. Neubauten müssen mindestens 30 Prozent ihrer Bruttodachfläche, Bestandsbauten mindestens 30 Prozent ihrer Nettodachfläche mit Photovoltaikanlagen bedecken.

Leistung solle sechs Kilowatt nicht übersteigen

Für den Bestand müsse die installierte Leistung jedoch bei Wohngebäuden mit maximal zwei Wohnungen drei Kilowatt und bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen und Nichtwohngebäuden sechs Kilowatt nicht übersteigen. So soll sichergestellt werdeb, dass andere Dachnutzungen möglich bleiben. Extensive Gründächer ließen sich gut mit Photovoltaikanlagen kombinieren.

Zudem sieht das Solargesetz Ausnahmen vor, zum Beispiel wenn das Dach nach Norden ausgerichtet oder wenn die Errichtung einer Anlage im Einzelfall technisch unmöglich ist. Anstelle von Photovoltaikanlagen auf dem Dach können auch solarthermische Anlagen oder Fassaden-PV-Anlagen gebaut werden. Würde die Pflicht im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen, kann eine Befreiung beantragt werden.

Das Gesetzesvorhaben geht mit der Umsetzung des Masterplans Solarcity – einem vielfältigen Maßnahmenbündel zur Beschleunigung des Solarausbaus – einher.

Quelle: Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, 02.03.21

Indes bemerken Solarexperten es gebe wenige Gründe, die gegen den Aufbau einer Anlage sprechen. Zusätzlich müsse man auch an einen Anschluss ans örtliche Stromnetz denken, um den überschüssigen Strom zu verkaufen. Bei guter Planung könnten Photovoltaik-Anlagen eine vorausschauende Anschaffung sein: Die Zinsen sind zurzeit niedrig, die Kosten hätten sich nach eingen Jahren amortisiert, man tue etwas Gutes für die Gemeinschaft und das Klima.

Die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft und Energie fördert die Anschaffung von Energiespeichern. Die Förderung wird für Stromspeicher gezahlt, die zusammen mit einer neuen Photovoltaik-Anlage errichtet werden.

Anträge können elektronisch bei der Investitionsbank Berlin (IBB) gestellt werden. Das Förderprogramm läuft noch bis Ende 2021.

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