Pilotprojekt Dachaufstockung

Plattenbauten bekommen etwas aufs Dach

In Berlin startet eine städtische Wohnungsbaugesellschaft ein Pilotprojekt: Ein Fünf- und ein Sechsgeschosser der Howoge erhalten weitere Etagen. So schafft man in Zeiten stetig steigender Grundstückspreise und knappen Baulands neue Wohnungen - insgesamt 50 Stück.

Visualisierung: SP Sahlmann Planungsgesellschaft
Visualisierung: SP Sahlmann Planungsgesellschaft

Ressourcensparendem Bauen

Für die Dachaufstockungen ausgewählt wurden ein Plattenbau in der Franz-Schmidt-Straße 11-17 im Stadtteil Buch und ein weiterer Plattenbau in der Seefelder Straße 34-46 in Lichtenberg. Für die 50 neuen Wohnungen waren keine zusätzlichen Grundstücksressourcen erforderlich. Es müssen auch keine Außenbereiche der Bestandsgebäude in Anspruch genommen werden. Die Dachaufstockungen entstehen in ökologischer Holzhybrid-Bauweise. 

In dem von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vorgeschlagenen Pilotprojekt untersucht die Howoge die technische und wirtschaftliche Machbarkeit von Dachaufstockungen auf Plattenbauten des Typs WBS 70 Berlin.

Potenzial nutzen - Analyse und ggf. Empfehlung nach Projektende

Die entsprechenden Ergebnisse und Erfahrungen wird sie den anderen landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften als Typenplanung zur Verfügung stellen. Wie beim Neubau in der Fläche wird die Hälfte der durch die Aufstockung entstehenden Wohnungen öffentlich gefördert. So werden in der Seefelder Straße 14 von 28 Wohnungen und in der Franz-Schmidt-Straße elf von 22 Wohnungen zu Einstiegsmieten von 6,50 Euro bzw. 8,20 Euro pro Quadratmeter vermietet. 

Die Bauausführung in Holzhybrid-Bauweise ist insbesondere aufgrund des geringen Gewichts der Aufbauten vorteilhaft. Dennoch ist eine Verstärkung der Fundamente der Bestandsbauten erforderlich. So wird eine neue, 20-25 Zentimeter hohe Bodenplatte im Keller aufgebaut, um die Last besser zu verteilen. Die neuen Wohnungen werden über Laubengänge erschlossen. Jeder Häuserblock mit jeweils drei oder vier Aufgängen erhält einen Aufzug. Die Bauzeit wird rund 13 Monate betragen, sodass die neuen Wohnungen im Frühjahr 2022 vermietet werden können.

Mit Fertigstellung der Wohnungen wird auch das Pilotprojekt abgeschlossen, an dessen Ende die kritische Bewertung der Maßnahmen steht. Ob eine Empfehlung an die anderen landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften ausgesprochen und das Potenzial auf den Dächern der WBS 70-Plattenbauten im Howoge Bestand ausgenutzt werden kann, wird erst nach Abschluss des Piloten festgestellt.

Während das Haus in Lichtenberg um zwei Geschosse aufgestockt wird, sind es beim Objekt in Buch drei Etagen. „Technisch wären noch mehr Geschosse möglich“, erläutert Howoge-Geschäftsführer Ulrich Schiller. Allerdings würde damit die „Hochhausgrenze“ überschritten, was zu erheblichen Brandschutzauflagen führen würde, so Schiller weiter. 

Quelle: Howoge

weiterlesen:
Trend: Baustoffe der Zukunft
Wohnraum schaffen durch Aufstockungen und Dachausbauten
Das enorme Potenzial von Wohnraum über Lebensmittelläden
Erlebt die Platte eine Renaissance?

Verstirbt ein Mieter stellen sich viele Fragen. Wird das Mietverhältnis mit einer anderen Person fortgesetzt? Wer zahlt mir meine Miete? Was ist mit den Nebenkosten? Kann ich kündigen? Wenn ja, was muss ich beachten? Wer räumt die Wohnung aus, wenn das...
Printer Friendly, PDF & Email
Premium
Bild Teaser
Balkonsolaranlagen im Miet- und WEG-Recht
Body Teil 1
Wie ist die aktuelle Situation? Bisher gab es Photovoltaik-Anlagen fast ausschließlich auf Dächern oder als Solarparks auf freier Fläche. Großen
Premium
Bild Teaser
Fachtagung des Energie- und Umweltzentrums am Deister
Body Teil 1
Das Energie- und Umweltzentrum am Deister GmbH (e.u.z.) und der Mitveranstalter proKlima hatten Architekten, Fachplaner, Energieexperten, Hersteller
BEG EM 2023
Seit dem 1. Januar dieses Jahres gelten für den Einbau umweltschonender Heizungssysteme neue Förderrichtlinien. Für den Einbau einer Wärmepumpe sind weiterhin Fördersätze bis zu 40 Prozent möglich.
Premium
Bild Teaser
Mietrecht
Body Teil 1
Auch eine geplante Mieterhöhung kann Besichtigungsrecht des Vermieters rechtfertigen Amtsgericht München, Urteil vom 4. September 2020 – 421 C 4745/20