Regierung tritt noch schärfer auf die Mietpreisbremse
Bis 2025 dürfen die Mieten in angespannten Wohnungsmärkten bei neuen Vertragsabschlüssen maximal zehn Prozent über einem Vergleichsindex liegen. Die Bundesregierung begründete den Gesetzentwurf mit dem Hinweis, dass die Mietpreisbremse, die 2015 eingeführt worden war, den Mietenanstieg moderat verlangsamt habe. Neu im Gesetz ist ein verschärfter Anspruch von Mietern auf Rückzahlung von zu viel gezahlter Miete. Bislang konnte die Miete erst zu dem Zeitpunkt gesenkt werden, an dem Mieter eine überhöhte Miete rügen. In Zukunft müssen Vermieter zu viel gezahlte Beträge seit Vertragsbeginn zurückzahlen; vorausgesetzt der Mieter rügt den Verstoß innerhalb von 30 Monaten.
Die Mietpreisbremse bezieht sich nur auf Bestandswohnungen, nicht aber auf Neubauten. Bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete dann höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, die über einen sogenannten Mietspiegel ermittelt wird.
"Das Versprechen auf mehr Neubau wurde nicht eingehalten"
In einer ersten Stellungnahme zeigt der GdW Bundesverband der Wohnungswirtschaft ein gewisses Verständnis für die erweiterte Rückzahlung der Miete, allerdings sei der Zeitraum von 30 Monaten willkürlich gesetzt. „Eine Jahresfrist wäre angemessen gewesen“. Die Verlängerung der Mietpreisbremse führe zu einem Vertrauensbruch in die Politik, denn bei Einführung der Regelung habe die Politik ein klares Bekenntnis dafür abgelegt, dass die Maßnahme auf fünf Jahre begrenzt werde. Diese Zeit sollte genutzt werden für einen ausreichenden Wohnungsneubau, um die wahre Ursache für die Mietensteigerung, den Wohnungsmangel, zu beseitigen. Kritisch äußerte sich auch IVD-Präsident Jürgen Michael Schick. Die Branchenverbände hätten vorausgesagt, dass die Mietpreisbremse kein geeignetes Instrument zur Entspannung der Wohnungsmärkte sein werde. Erst recht werde sie nicht als Brückenbauer zu mehr Wohnungsbau dienen. „Unsere Befürchtung war, dass sie der Einstieg für weitere Regulierungen sein wird. Und genau das ist eingetreten“, so Schick.