Die Steuererstattung beträgt bis zu 40.000 Euro über einen Zeitraum von drei Jahren. Die neue Fördermöglichkeit für die energetische Gebäudesanierung ist für die Dauer von zehn Jahren angelegt, endet also Ende 2029.
Investitionen amortisieren sich
Zusätzlich zu den Steuererstattungen profitieren Hauseigentümer auch von den sinkenden Heizkosten, die mit den Modernisierungen einhergehen. So amortisieren sich die Investitionen innerhalb weniger Jahre.
Das eigentliche Ziel der Fördermaßnahmen ist eine Verbesserung des CO2-Fußabdrucks. Denn rund jede Zweite der Heizungsanlagen in Deutschland ist veraltet und arbeitet ineffizient. Hinzu kommt, dass sie überwiegend mit fossilen Brennstoffen wie Öl oder Erdgas betrieben werden, die bei ihrer Verbrennung CO2 freisetzen. Dabei gibt es attraktive Alternativen wie beispielsweise Hybrid-Lösungen oder Brennstoffzellensysteme mit einer besseren Umweltbilanz.
Heizen mit Gas und Öl wird stufenweise teurer
Um den Bestand zu erneuern, fördert die Bundesregierung deshalb insbesondere Maßnahmen mit Anreizen für die Optimierung, für die Anschaffung moderner Anlagen und für die Nutzung regenerativer Energie. Umgekehrt soll das Heizen mit Gas und Öl über die Einführung einer CO2-Steuer stufenweise teurer werden.
So funktioniert die steuerliche Förderung
Zunächst gilt es zu entscheiden, ob zur energetischen Sanierung einer selbst genutzten Immobilie eine KfW- oder BAFA-Förderung genutzt werden soll oder die steuerliche Förderung. Eine Kombination von steuerlicher Förderung mit den öffentlichen Förderungen ist nicht möglich. Allerdings ist die Steuerermäßigung eine gute Lösung für diejenigen Hausbesitzer, die ihre KfW- oder BAFA-Förderung nicht oder nicht fristgerecht beantragt haben - auf diese Weise muss niemand auf eine Förderung verzichten. Um die Kosten der Sanierungsmaßnahmen von der Steuer absetzen zu können, muss ein Fachbetrieb die Arbeiten ausführen und das Haus muss mindestens zehn Jahre alt sein.
Wer 2020 beim Heizen auf eine Wärmepumpe oder einen Pelletofen umsteigt oder die bestehende Gasbrennwertheizung um eine Solaranlage erweitert, kann sich im darauffolgenden Jahr 20 Prozent der Kosten über die Steuererklärung für das Jahr 2020 zurückholen. Für die energetische Baubegleitung und Fachplanung sind sogar 50 Prozent steuerlich absetzbar. Die maximale Steuererstattung pro Objekt beträgt 40.000 Euro.
Die Modernisierung wird über einen Zeitraum von drei Jahren stufenweise geltend gemacht:
- sieben Prozent (maximal 14.000 Euro) im ersten Kalenderjahr, in dem die Maßnahmen abgeschlossen wurden
- sieben Prozent (maximal 12.000 Euro) im zweiten Kalenderjahr
- sechs Prozent im dritten Kalenderjahr
Auch Lüftung abzugsfähig
Abzugsfähig sind seit Inkrafttreten des Gesetzes auch die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage sowie der Einbau digitaler Systeme, wie sie beispielsweise in Smart Homes zum Einsatz kommen. Auch die Wärmedämmung an Wänden, Decken und Dächern, die Erneuerung von Fenstern und Außentüren sowie Beratungsleistungen werden steuerlich begünstigt.
Die Modernisierung der Heizungsanlage ist nur dann steuerlich absetzbar, wenn diese von Fachbetrieben vorgenommen wurde. Was bei der steuerlichen Förderung außerdem zu beachten ist, darüber informiert das Serviceportal "Intelligent heizen".
Über "Intelligent heizen"
Die verbraucherorientierte Plattform "Intelligent heizen" ist ein Angebot der VdZ - Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V. Seit 2007 informiert das Serviceportal technologieoffen und energieträgerneutral über Maßnahmen für eine wirtschaftliche Heizungsmodernisierung und Lüftung.
Weitere Informationen zum Investitionsprogramm "Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit" erhalten Sie unter www.bafa.de/eew oder www.kfw.de/295.
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