Steuerliche Förderung für Vermieter

Die Bundesregierung unterstützt Vermieter, die neuen, bezahlbaren Wohnraum schaffen: Bis zu 5 Prozent auf maximal 2.000 Euro pro Quadratmeter Anschaffungs- oder Herstellungskosten über einen Zeitraum von vier Jahren darf ein Vermieter absetzen – und zwar zusätzlich zu den bereits bestehenden Abschreibungsmöglichkeiten. Allerdings: Die Auflagen sind komplex, das Angebot zeitlich befristet. Update, 31.08.2023: Sechs Jahre lang sechs Prozent steuerliche Abschreibung

Das Schaffen neuen Wohnraums wird steuerlich begünstigt. BILD: AdobeStock elenabsl
Das Schaffen neuen Wohnraums wird steuerlich begünstigt. BILD: AdobeStock elenabsl

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) informiert:

Entschieden hat der Bundesrat den neuen Steuervorteil für Vermieter im Sommer 2019 und als "Sonderabschreibung nach Paragraf 7b" mit dem Titel "Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau" im Einkommensteuergesetz festgehalten.

Aber Achtung: Die Bedingungen für die Steuervergünstigung sowie die Berechnung der absetzbaren Kosten sind nicht ganz trivial.

Gefördert wird, wer als Vermieter neuen Wohnraum schafft, und zwar sowohl in einem neuen als auch in einem bestehenden Gebäude.

Das sind die wichtigsten Voraussetzungen:

  • Der neue Wohnraum wird im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden neun Jahren vermietet – Verkauf und Eigennutzung sind also ausgeschlossen.
  • Eine Begrenzung der Miethöhe gibt es nicht.
  • Der Bau-Antrag für den neuen Wohnraum wird nach dem 31. August 2018 und vor dem 1. Januar 2022 gestellt.
  • Die Baukosten betragen nicht mehr als 3.000 Euro pro Quadratmeter der neuen Wohnfläche.
  • Förderfähig sind jährlich bis zu fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten und maximal 2.000 Euro pro Quadratmeter über einen Zeitraum von höchstens vier Jahren.
  • Die Sonderabschreibung nach Paragraf 7b kann auch für Wohnungen in anderen Staaten der Europäischen Union (EU) sowie in Staaten außerhalb der EU, mit denen entsprechende Amtshilfeübereinkommen bestehen, in Anspruch genommen werden.
  • Vermieter von Ferienwohnungen sind ausgeschlossen.

Sonderabschreibung nach 7b: ein Rechenbeispiel

Herr Müller vermietet ein Haus. Er möchte das Haus um ein Stockwerk erhöhen und auch das Dach ausbauen. Dadurch schafft er neuen Wohnraum in der Größe von insgesamt 240 Quadratmetern, den Herr Müller anschließend vermietet. Die Baukosten pro Quadratmeter liegen bei 3.000 Euro. Der Bauantrag wurde am 1. Oktober 2020 genehmigt.
Folgende Kosten kann Herr Müller durch die Sonderabschreibung nach Paragraf 7b absetzen:

Gesamte Bau-Kosten:720.000 Euro
Davon förderfähig:480.000 Euro
Jährliche Sonderabschreibung: 24.000 Euro
Abschreibungszeitraum: vier Jahre
Gesamte Sonderabschreibung: 96.000 Euro

Wichtig: Im Einzelfall kann eine solche Rechnung durchaus komplizierter ausfallen, da in der Regel mehrere Faktoren berücksichtigt werden müssen.

Und: Vermieter können die Sonderabschreibung nach Paragraf 7b – also jährlich bis zu fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten und maximal 2.000 Euro pro Quadratmeter über einen Zeitraum von höchstens vier Jahren – zusätzlich zur AfA absetzen. AfA steht für "Absetzung für Abnutzung" und bedeutet, dass Vermieter ihre Baukosten in Höhe von zwei bis 2,5 Prozent pro Jahr absetzen können.

Quelle: Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)

Sie besitzen eine vermietet Eigentumswohnung in die Sie selbst oder ein naher Angehöriger einziehen möchte? Dann bleibt nur die Kündigung wegen Eigenbedarfs. Diese ist jedoch nicht ganz einfach. Das Gesetz gestattet eine Eigenbedarfskündigung nur unter ganz...
Printer Friendly, PDF & Email
15.8.2023
Baukonjunktur | Wohnungsbau
Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) hat eine befristete Erhöhung der degressiven Absetzung für Abnutzung (AfA) für Neubauten auf sieben Prozent vorgeschlagen, um den Wohnungsbau anzukurbeln. Die...
8.2.2022
Aufwand für Grund- und Immobilienbesitzer
Die Grundsteuerreform, die im Jahr 2025 in Kraft tritt, wird die Bürger schon dieses Jahr fordern. Für alle Grund- und Immobilieneigentümer bedeutet das in Kürze einen zusätzlichen Aufwand. Sie müssen...
4.8.2023
Ist das mit der FDP zu machen?
Angesicht des einbrechenden Wohnungsbaus in Deutschland schlägt Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) nun verbesserte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten vor.
15.2.2024
Ifo-Konjunkturbarometer Baubranche
Das ifo-Institut meldet für Januar den schlechtesten jemals erfassten Wert beim Geschäftsklima im Wohnungsbau. Die von der Regierung geplante Sonder-AfA für die Bauwirtschaft könnte als...
5.1.2023
Umfragen zeigen starken Konjunkturpessimismus
Angesichts der Zins- und Baukostenentwicklung trübt sich die Stimmung in der Immobilienwirtschaft zunehmend ein. Dies belegt der aktuelle Immobilienstimmungsindex von ZIA und IW Köln. Das...
31.8.2023
Befristete degressive AfA für Bauinvestitionen
Das Bundeskabinett hat während der Klausurtagung auf Schloss Meseberg eine degressive Abschreibung für Investitionen in den Wohnungsbau beschlossen. Die steuerliche Erleichterung für die...