Umgang mit der Corona-Krise

Wie Wohnungsunternehmen jetzt reagieren

Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte in ihrer Ansprache: Dies ist eine unvergleichliche Situation, die unsere gemeinsame Anstrengung und Solidarität verlange. So sind auch Wohnungsunternehmen nicht davon ausgenommen, anlässlich der Corona-Krise besondere Maßnahmen einzuleiten.

Viele Wohnungsunternehmen bekennen ihre gesellschaftlicher Verantwortung inZeiten der Corona-Pandemie. BILD: ADOBESTOCK/sutowo und M.Eisinger
Viele Wohnungsunternehmen bekennen ihre gesellschaftlicher Verantwortung inZeiten der Corona-Pandemie. BILD: ADOBESTOCK/sutowo und M.Eisinger

Die IVV-Redaktion hat bei Wohnungsunternehmen nachgefragt, wie sie auf die Krise reagieren. Hier die Antworten:

Die Deutsche Wohnen als eine der führenden börsennotierten Immobiliengesellschaften in Deutschland kommuniziert ihre Maßnahmen von Anfang an sehr offen und gut über ihre Website. Der Kundenservice wird weitestgehend aufrechterhalten. Die Mitarbeiter befinden sich im Homeoffice und bemühen sich, die Anfragen telefonisch, per Mail und per Post zu beantworten. Auch steht ein Kundenportal zur Verfügung.

Die Kundenservice-Standorte vor Ort können derzeit nicht besucht werden.

Das Unternehmen bittet um Verständnis, wenn größere Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten zurzeit ausgesetzt würden. Gemäß den Empfehlungen der Bundesregierung, hat die Deutsche Wohnen Spielplätze ihrer Anlagen geschlossen.

Das größte Wohnungsunternehmen Deutschlands, die Vonovia SE, stellt sich darauf ein, dass in den nächsten Tagen und Wochen vermehrt Mieter den Kundenservice in Anspruch nehmen werden. Deshalb werden dort die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstärkt für Notfälle rund um die Wohnung und das Gebäude, wie z.B. Wasserrohrbrüche, Schimmel, Aufzugs- und Heizungsausfälle, eingesetzt. In den Service-Büros vor Ort kann es dazu kommen, dass keine Sprechzeiten stattfinden.

Vonovia verzichtet bis auf weiteres auf Mieterhöhungen durch die Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete (§558 BGB). Zudem greift bei finanziellen Schwierigkeiten der Mieterinnen und Mieter ein Härtefallmanagement.

Der Wohnungsanbieter für rund eine Million Menschen will Kunden aus dem Kleingewerbe mit individuellen Lösungen entgegenkommen: Vonovia stundet seit Mitte März die Mieten für in Not geratene Gastronomie und Wohnheime. Außerdem werden, laut Firmeninformationen, keine Kündigungen und Räumungsverfahren ausgesprochen.

Eines der größten Wohnungsunternehmen Berlins, die Howoge, möchte bis auf Widerruf nur telefonisch, per E-Mail oder Post kontaktiert werden. Alle Kundenzentren sowie die Neubauvermietung wurden geschlossen. Auch wurden die Spiel- und Bolzplätze zum Schutz vor Ansteckung geschlossen.

Die Howoge mit derzeit über 62.000 Wohnungen in Berlin will Mieter, die ihre Miete nicht oder nur teilweise zahlen können, unterstützen. Die Mieter sollten aber die Mietzahlung nicht unkommentiert einstellen, sondern eine Mail mit einer Erklärung zur Situation schreiben; es würde nach individuellen Lösungen gesucht werden, so das Wohnungsunternehmen. Darüber bietet die Howoge Beratungs- und Unterstützungsleistungen an. Sie will etwa bei der Antragstellung auf Übernahme von Mietschulden oder auf Grundsicherung helfen.

Endabnahmen von Wohn- oder Gewerbeeinheiten sowie Übergaben und Wohnungsbesichtigungen sollen nach wie vor stattfinden – allerdings ohne persönlichen Kontakt.

Als größte Vermieterin in der Landeshauptstadt Potsdam möchte die ProPotsdam ihre Mieter „nicht im Regen stehenlassen“. Gewoba-Gewerbe- und Wohnungsmieter, die sich in den kommenden Wochen infolge der Epidemie mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert sehen, sollen das Wohnungsunternehmen kontaktieren. Eine schriftliche Mitteilung wird erbeten per E-Mail (Mieterservice@ProPotsdam.de) oder über die KundenApp (ProPotsdam).

Ab April dieses Jahres werden alle Mieterinnen und Mieter monatlich über ihren Kontostand informiert; weitere Maßnahmen des standardisierten Mahnverfahrens werden bis zu einer Einzelfallklärung unter Berücksichtigung staatlicher Hilfen wie beispielsweise Wohngeld nicht erfolgen. Grundlage für die Einzelfallklärung in den nächsten Wochen ist die schriftliche Mitteilung des Gewerbe- bzw. Wohnungsmieters.

Die Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft sei sich als Landesunternehmen seiner Vorbildfunktion bewusst.

  • Es soll nach partnerschaftliche Lösungen gesucht werden, um Gewerbemietern die Möglichkeit zu geben, ihre Mitarbeiter weiterbeschäftigen zu können und Geld für Löhne und Gehälter zu verdienen.
  • Die NHW unterstützt die Forderung von Deutschem Mieterbund und Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, umgehend einen „Sicher-Wohnen-Fonds“ einzurichten, um den Fortbestand der Mietverhältnisse zu sichern.
  • Die Regional- und Servicecenter haben den Publikumsverkehr zum 13. März eingestellt. Per Telefon und E-Mail stehen die Mitarbeiter aber zur Verfügung.
  • Mieter, die aufgrund der aktuellen Situation Einkommensausfälle haben und in der Folge die Mietzahlungen nicht fristgerecht leisten können, werden gebeten sich beim zuständigen Servicecenter zu melden. Ihnen wird eine Mietschuldnerberatung angeboten.
  • Der Schwerpunkt der Tätigkeiten von externe Handwerkerfirmen liegt auf den Betreiber- sowie den Verkehrssicherungspflichten.
  • In den Quartieren sind Mietertreffs, Taschengeldprojekte u. ä. ausgesetzt. Mieterinformation erfolgt täglich über Homepage, Mieter-App sowie Social-Media-Kanäle.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen für ältere Mieter werden in vollem Umfang aufrechterhalten, insbesondere der Einkaufsservice.
  • Einige Maßnahmen zur Modernisierung bzw. Großinstandhaltung wurden verschoben.

Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) beruhigt: Wer als Mieter bei den BBU-Mitgliedsunternehmen wohnt müsse keine Angst haben, seine Wohnung zu verlieren. Sollten gewerbliche oder private Mieter wegen Einkommensausfällen aufgrund der Corona-Krise ihre Miete nicht mehr bezahlen können, sollten sie mit dem jeweiligen Vermieter eine Einzelfalllösung finden. Die BBU-Mitgliedsunternehmen böten beispielsweise Stundungen oder Ratenzahlungsvereinbarungen an.

Servicetipp:
Webinar der IVV: Mietvertrag infiziert? Ändern sich Rechte und Pflichten in der Corona-Krise? Am 15. April 2020, 10-11.30 Uhr

Die IVV Empfehlungen in der Krisensituation

Erhalten Sie den Geschäftsbetrieb weitgehend offen, ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitern möglichst Homeoffice, schützen Sie Ihre Mieter und Dienstleister.

Insbesondere für Gewerbemieter könnte die Situation schnell prekär werden. Nämlich dann, wenn durch Schließungen keine Einnahmen mehr reinkommen. Vermieter könnten die Fälle einzeln bewerten und individuelle Lösungen anbieten. Eine gute Möglichkeit wäre die Stundung von Mietzahlungen.

Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs

Welche technischen Dienstleistungen müssen nun aufrechterhalten werden? Welche können aufrechterhalten werden? Analysieren Sie die Situation und verständigen Sie sich mit Ihren Vertragspartnern. Oberste Priorität sollte die ordnungsgemäße Versorgung der Bestände mit Strom, Wasser und Heizung sowie die Gewährleistung der Verkehrssicherheit von Gebäuden und Anlagen sein.
Größere Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten könnten zeitweise je nach Fortschritt des Projektes ausgesetzt werden.

Erreichbarkeit, Service und Hauspflege

•    Halten Sie den Kundenservice weitestgehend aufrecht. Kunden und Mieter wissen es zu schätzen, wenn die Geschäftsstelle beziehungsweise die Kundenzentren per Telefon, E-Mail und Brief zu erreichen sind.
•    Arbeiten die Mitarbeiter Ihres Wohnungsunternehmens vom Homeoffice aus? Dann ist sicherlich die telefonische Erreichbarkeit sichergestellt.
•    Informieren Sie über die wichtigsten Eckdaten via Firmenhomepage.
•    Falls möglich informieren Sie ältere Mieter, die über kein Internet verfügen, per Post über Ihre Services – das beruhigt.
•    Werden Ihre Facility Manager, Hausmeister und technischen Dienstleister weiterhin erreichbar sein? Lassen Sie es die Kunden und Mieter wissen.
•    Bitten Sie um Verständnis, wenn die Hausreinigung und die Pflege von Grün- und Freiflächen eventuell nicht wie gewohnt, sondern in größerer Frequenz, bewerkstelligt werden.
•    Informieren Sie transparent darüber, wenn Mängelanzeigen und Störungsmeldungen zurzeit nur nachrangig bearbeitet werden – Jeder hat dafür Verständnis.
•    Klären Sie gegebenenfalls darüber auf, falls es bei der (kommunalen) Müllentsorgung zu Einschränkungen kommen sollte.
•    Gibt es für die Entsorgung eventuell schon einen „Plan B“?

Einbauten, Ablesungen, Spielplätze

•    In der gegenwärtigen Situation sollte der zwischenmenschliche Kontakt so weit wie möglich eingeschränkt werden. Wohnungsunternehmen und Dienstleister sollten jetzt Verständnis dafür haben, wenn Mieter Termine für das Anbringen von Rauchmeldern und dem Ablesen von Heizungen absagen bzw. verschieben möchten. Den Mietern sollte dadurch kein Nachteil entstehen.
•    Spielplätze, Bolzplätze und gemeinsam nutzbare Freiflächen sollten gesperrt werden.

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