Erleichterung in der Immobilienverwalterbranche

Zensus 2021 wird um ein Jahr verschoben

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat plant, den Zensus 2021 um ein Jahr zu verschieben. Darüber hat das Ministerium den Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) in einem Schreiben informiert. Das erforderliche Gesetzgebungsverfahren soll noch im Sommer eingeleitet werden, damit die Änderungen am Zensusgesetz rechtzeitig bis zum Jahresende in Kraft treten können.

In Deutschland ist der Zensus 2021 eine registergestützte Bevölkerungszählung bei der auch eine Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) erfolgt. Auskunftspflichtig sind Immobilienverwalter, Eigentümer und sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden oder Wohnungen. BILD: ADOBESTOCK/M.STOLT
In Deutschland ist der Zensus 2021 eine registergestützte Bevölkerungszählung bei der auch eine Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) erfolgt. Auskunftspflichtig sind Immobilienverwalter, Eigentümer und sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden oder Wohnungen. BILD: ADOBESTOCK/M.STOLT

Das Ministerium reagiert mit der Verschiebung auch auf die wiederholte Forderung des Branchenverbandes.

Zur nächsten Volkszählung hätten Hausverwaltungen einen enormen zusätzlichen Aufwand gehabt. Sie hätten zahlreichen Daten zu Bewohnern und Mietern bereitstellen müssen. Angesichts der Corona-Pandemie in diesem Jahr hätte das zusätzlichen Stress verursacht.

In den letzten Monaten hatte der VDIV Deutschland nachdrücklich darauf hingewiesen, dass Bund, Länder und Kommunen, Immobilienverwaltungen und Eigentümer die notwendigen Vorbereitungen angesichts der Corona-Pandemie in diesem Jahr kaum leisten können. Zudem finden derzeit nur vereinzelt Eigentümerversammlungen statt, was eine Beschlussfassung der Gemeinschaften zum Zensus unmöglich macht.

Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte Ende März bekanntgegeben, dass er sich für die Verschiebung des Zensus um ein Jahr auf 2022 ausspricht, Bund und Länder seien dazu in Gesprächen. In dem seither andauernden Schwebezustand waren die Verwaltungen und die übrigen Beteiligten trotz der erschwerten Bedingungen durch die Corona-Pandemie gezwungen, ihre Vorbereitungen weiter voranzutreiben.

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