Onlineplattform Homelike vermietet ausschließlich an Unternehmen und Geschäftsreisende

Das Anfang 2015 gegründete Unternehmen Homelike bietet Apartmentanbietern einen neuen Vertriebskanal, um möblierte Business Apartments anzubieten. Dabei wird der gesamte Vermarktungsprozess, von der Vermittlung bis zur Mietabwicklung, aus einer Hand und komplett online abgebildet.

Screenshot TheHomelike.com
Screenshot TheHomelike.com

Mit ihrem Produkt konzentriert sich das Kölner Unternehmen auf mittelfristige bis langfristige Vermietung ab einem Monat Mietzeit, das sich auf eine spitze Zielgruppe fokussiert: Die Vermittlung der möblierten Wohnungen findet ausschließlich an Unternehmen und deren Geschäftsreisenden statt.

Vermietung von kleineren, möblierten Wohnungen

Aktuell bietet Homelike mehr als 6.000 möblierte Apartments in zwölf Städten in Deutschland und Österreich an. Das Angebot soll kontinuirlich ausgebaut werden. Wohnungsunternehmen und -gesellschaften können Ihre Apartments kostenfrei inserieren und vermarkten. Eine Gebühr im einstelligen Prozentbereich der Gesamtmiete wird nur bei erfolgreicher Vermittlung fällig. Wohngemeinschaften, Zwischenmiete oder Untervermietung sind auf dem Portal nicht gestattet. „Jedes Apartment wird zuerst durch uns verifiziert, bevor es online geht. Dabei achten wir streng darauf, dass die eingestellten Apartments unserem Qualitätsstandard entsprechen und von Ihrer Beschaffenheit für Geschäftsreisende gut geeignet sind. Durch den niedrigen Arbeitsaufwand für Vermieter, das kostenlose Inserieren und die zeitsparende Abwicklung können Vermieter ihr Mieterportfolio risikolos und profitabel um Unternehmenskunden ergänzen.“ sagt Dany Alexander Abul Ella, Head of Real Estate bei Homelike.

Die Vorteile der Digitalisierung im Immobiliensektor

Homelike möchte mit seiner Plattform insbesondere hohen Vermarktungskosten wie steigende Anzeigepreise oder Maklerprovisionen entgegenwirken. Durch zeitsparende
Onlineabwicklung eliminiert Homelike die aufwändige Kommunikation zwischen Mieter und
Vermieter, sowie einen hohen bürokratischen Aufwand und den klassischen Dokumentenaustausch. Homelike regelt die Abwicklung von der Zahlung bis zur Unterschrift des Mietvertrags komplett online.

Anders als bei Direktbuchungsportalen hat der Vermieter bei Homelike das letzte Wort über das An- oder Ablehnen einer Anfrage. Die Wohnungsanfrage eines Mieters muss nicht zwangsweise akzeptiert werden.

Weiter soll jedes Mietverhältnis bei Homelike automatisch versichert sein, ohne zusätzliche Kosten.

Die Einführung des Bestellerprinzips eröffnet neue Chancen der Vermietung. Einige innovative Plattformen, Möglichkeiten und Trends stellt die IVV vor:
- smmove
- Mietantrag.de
- H&Z Immobilien - Vermietung zum Festpreis
-
Vermietung im Wandel - immosurf

Update 31.07.2018

Homelike expandiert auf den britischen Markt. Am 1. August werden mehrere tausend ausgewählte möblierte Wohnungen und Serviced Apartments in London für Homelike-Kunden aus aller Welt verfügbar gemacht. Nach einem ersten Fokus auf London wird
das Unternehmen in den nächsten Monaten in weitere Städten in ganz Großbritannien
expandieren.

Weiterführende Links:
www.thehomelike.com

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass bei der Erhebung von personenbezogenen Daten der Betroffene zu informieren ist. Unter anderem soll dem Betroffenen mitgeteilt werden, zu welchem Zweck die Daten verarbeitet werden, an wen die Daten weiter...
Printer Friendly, PDF & Email
21.6.2023
Viele Vermieter nutzen Schlupfloch der Mietpreisbremse
Im April 2020 wurde die Mietpreisbremse verschärft. Viele Vermieter nutzen seither ein Schlupfloch. Sie vermieten teurer durch das Angebot möblierter Wohnungen. Diesen Schluss lässt eine Auswertung...
3.11.2025
Neben leeren Wohnungen werden auf Immobilienplattformen auch möblierte Wohnungen angeboten. Die Nachfrage steigt. Viele Vermieter wissen jedoch nicht, dass für diese Form des Wohnraums die...
18.7.2025
FSB baut Mitarbeiterwohnungen
Das kommunale Unternehmen FSB Freiburger Stadtbau plant den Bau von 300 Eigentumswohnungen, die an Unternehmen verkauft werden, die ihren Mitarbeitern günstigen Wohnraum zur Verfügung stellen wollen.
5.6.2024
Die Gegenstände, die ein Vermieter mitvermietet, beispielsweise bei einer möblierten Wohnung, sind Eigentum der Vermieterseite. Kommt es zu Schäden dieser Sachen, zum Beispiel durch ein Unwetter und...
27.6.2025
Trotz umstrittener Wirksamkeit
Der Bundestag hat die Mietpreisbremse um weitere vier Jahre verlängert. Ihre Wirksamkeit bleibt umstritten. Was sagten Mietrechtsexperten und Interessenvertreter dazu im Bundestagsausschuss für Recht...
10.4.2025
Bauen und Wohnen im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD
CDU/CSU und SPD haben sich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Was sind die wesentlichen Ankündigungen im Kapitel „Bauen und Wohnen“?