Frist zur Schadensbeseitigung setzen

Gericht: LG
Urteil vom: 23.03.2012
Aktenzeichen: 10 S 29/11
Stadt: Saarbrücken

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Bild: Hans12/stock.adobe.com
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Ersatz wegen der Kosten der Schadensbeseitigung kann der Vermieter nur verlangen, wenn er zuvor dem Mieter erfolglos eine Frist zur Beseitigung der Mängel gesetzt hat.

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