Haftung für Mängel nach Sanierungsversuch

Gericht: OLG
Urteil vom: 06.02.2013
Aktenzeichen: 1 U 132/12 – 37
Stadt: Saarbrücken

1106
Bild: fabstyle/stock.adobe.com
Bild: fabstyle/stock.adobe.com

Der Verkäufer, der von Feuchtigkeitsschäden des Hauses weiß und kurz vor der Veräußerung Sanierungsarbeiten durchführen lässt, ohne sich über die Qualifikation der Handwerker zu informieren, muss mit der Möglichkeit weiterer Feuchtigkeitsschäden rechnen. Klärt er den Käufer darüber nicht auf, handelt er arglistig.

Dieser Beitrag steht als PDF-Datei zur Verfügung.

Weiterlesen mit IVV-Digital

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie IVV-Digital oder IVV-Complete. Mehr Informationen zu unseren Produkten »

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

Redaktion (allg.)

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Haftung für Mängel nach Sanierungsversuch
9.12.2022
Ordnungsgemäße Verwaltung
25.8.2021
29. Deutscher Verwaltertag
Die Zukunft gestalten – so lautet das Motto des diesjährigen VDIV-Verwaltertages in Berlin. Gestaltung braucht Mut, und den beweist der Berufsverband mit einem ehrgeizigen Präsenz-Tagungsprogramm...
29.3.2023
Baupreis-Datenbanken
Datenbanken für Bauleistungen und Baupreise machen Ausschreibungen und Kostenermittlungen oder Prüfungen von Angeboten und Nachträgen komfortabler und sicherer. Wer bietet was und worauf kommt es bei...