Kosten der Beschlussanfechtung
1. Beauftragen die beklagten Wohnungseigentümer im Rahmen eines Beschlussanfechtungsverfahrens mehrere Rechtsanwälte, haben diese im Falle ihres Obsiegens nur einen anteiligen Anspruch auf Kostenerstattung durch den unterliegenden Kläger. 2. Der unterliegende Kläger hat in der Regel nur die Kosten zu erstatten, die bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts entstanden wären.
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