Rückgabe einer beschädigten Mietdache

Gericht: AG
Urteil vom: 07.03.2013
Aktenzeichen: 93 C 1864/12
Stadt: Halle

1106
Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

Der Vermieter trägt die Beweislast dafür, dass die Mietsache durch den Mieter pflichtwidrig beschädigt wurde.

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