Rückgabe einer beschädigten Mietsache

Gericht: AG
Urteil vom: 07.03.2013
Aktenzeichen: 93 C1864/12
Stadt: Halle

1106
Bild: Rainer Sturm/pixelio.de
Bild: Rainer Sturm/pixelio.de

Der Vermieter trägt die Beweislast dafür, dass die Mietsache durch den Mieter pflichtwidrig beschädigt wurde.

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