Umlage der Kosten der Thermenwartung
1. Eine Klausel in einem vom Vermieter gestellten Formularmietvertrag, die dem Mieter die anteiligen Kosten der jährlichen Wartung einer Gasttherme auferlegt, benachteiligt den Mieter auch dann nicht unangemessen, wenn die Klausel eine Obergrenze für den Umlagebetrag nicht vorsieht (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 15. 05. 1991 – VIII ZR 38/90). 2. Eine Formularklausel, die dem Mieter die jährliche Wartung der Therme auferlegt, benachteiligt ihn dagegen nach wie vor dann unangemessen, wenn sie keine angemessene Obergrenze für den Umlagebetrag vorsieht.
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