Zahlung gilt als Zustimmung der Mietpartei
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24. Oktober 2012, 20:56 Uhr
Drei vorbehaltlose Zahlungen der erhöhten Grundmiete sind selbst dann als stillschweigende Zustimmung zu einem Mieterhöhungsverlangen zu werten, wenn bei einer Mehrheit von Mietern unklar bleibt, welcher Mieter die Zahlung geleistet hat.
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