Sachkundenachweis für Mitarbeiter eines Maklers oder WEG-Verwalters vom Tisch
Der Immobilienverband Deutschland IVD teilte mit, dass das Führen eines Sachkundenachweises für Mitarbeiter eines Maklers oder WEG-Verwalters vom Tisch sei. Auch der Empfehlung des IVD, die ‚Alte-Hasen-Regelung' zu streichen, ist der Bundesrat nicht gefolgt, was aus Sicht des IVD zu befürworten ist
Darüber hinaus hat der Bundesrat einen völlig neuen Aspekt eingebracht, nämlich die unselbständige Tätigkeit in der "Alten-Hasen-Regelung" zu berücksichtigen. Der IVD begrüßt diesen Vorschlag des Bundesrates ausdrücklich.
IVD-Bundesgeschäftsführerin Sun Jensch begrüßt auch die Empfehlung des Bundesrates, die Übergangsfrist zu verlängern. Hierdurch würden Wirtschaft und Verwaltung mehr Zeit erhalten, sich auf die neue Rechtslage einzustellen. Als einzigen Wehrmutstropfen betrachtet Frau Jensch, dass nur WEG-Verwalter künftig eine Erlaubnis benötigen. Hier müsse im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch nachgebessert werden, so dass alle Verwalter wie etwa auch der Mietverwalter in den Anwendungsbereich fallen.
► Nachricht im Vorfeld des Gesetzesentwurfs: "Berufszulassung für WEG-Verwalter rückt näher" (1. September 2016)