Schimmelpilz in Gebäuden: Von Experten untersuchen lassen

Der wirtschaftliche Schaden durch einen Wertverlust der Immobilie, Leerstand oder Sanierungskosten kann erheblich sein. Die Gefahren, die durch Schimmelbildung bestehen (Erkrankung der Atemwege) und die Beseitigung sollten Vermieter von Fachleuten abklären lassen.

FOTO: KfW
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Ein geplatztes Heizungsrohr, eine falsch angeschlossene Waschmaschine - Gründe für Wasserschäden gibt es viele. Werden die Mängel nicht ausreichend behoben, ist Schimmelbildung vorprogrammiert. Feuchte Wände und eine Vielzahl von Materialien wie Holz, Papier, Kunststoffe, Lacke, Kleber und Teppichböden stellen einen idealen Lebensraum für Schimmelpilze dar. Baumängel, unvollständig oder unsachgemäß beseitigte Wasserschäden, aber auch mangelhaftes Lüftungs- und Heizverhalten können innerhalb kurzer Zeit zu Schimmelbildung führen. Schimmelpilzsporen, über die Raumluft aufgenommen, lösen häufig Allergien oder Erkrankungen der Atemwege aus.

Maßnahmen ergreifen und Fachleute hinzuziehen
Vor dem Betreten der Geschäftsräume oder des Hauses, sollten hinzugezogene Fachleute die Gefährdung prüfen. Das rät der TÜV Rheinland. Fachleute helfen dabei, Art und Umfang des Schimmelbefalls zu ermitteln und die Ursachen für Feuchtigkeit in Gebäuden zu finden. Sie führen alle erforderlichen Untersuchungen durch und bieten kompetente Unterstützung bei der Schadensbehebung.

Bewohner oder Raumnutzer können bei kleineren Stellen selbst tätig werden, sofern sie nicht allergisch auf Schimmelpilze reagieren, an chronischen Erkrankungen der Atemwege leiden oder ein geschwächtes Immunsystem haben.

Die betroffenen Flächen sollten nie trocken abgerieben, sondern gründlich mit haushaltsüblichem Reiniger gereinigt und anschließend mit 70-prozentigem Alkohol abgerieben werden. Ist dies beispielsweise bei Möbeln nicht möglich, sollten diese entsorgt werden.

Praxistipp: Alle Schäden sollten genau dokumentiert werden, am besten mit einer Beschreibung über Ort und Ausmaß des Befalls sowie seit wann der Schaden besteht. Fotos und Videos sollten die Auflistung ergänzen.

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