Schutzgeld vom Staat

Für den Einbau von einbruchsicheren Fenstern und Türen gibt es seit April mehr Geld von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

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FOTO: KfW
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Immobilienbesitzer und Mieter können den Einbau von einbruchhemmenden Türen oder Alarmanlagen künftig einfacher finanzieren. Neben Zuschüssen von bis zu 1.500 Euro vergibt die staatliche KfW nun auch zinsgünstige Kredite bis 50.000 Euro pro Wohneinheit. Zudem fördert sie Einbruchsschutzmaßnahmen fortan separat, bislang war dies nur im Rahmen von energetischen Sanierungen oder altersgerechten Umbauten möglich.

Gleichzeitig erweitert die KfW den Katalog der förderfähigen Maßnahmen. Finanziell unterstützt werden künftig unter anderem:

  • der Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster (z.  B. spezielle Fenstergriffe),
  • der Einbau und die Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren (z.  B. Türspione, Mehrfachverriegelungssysteme mit Sperrbügel, Gegen­sprechanlagen),
  • der Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen (z.  B. Kamerasysteme, Panik­schalter).

Wer Maßnahmen zum Einbruchschutz an einem bestehenden Wohngebäude oder einer Eigentumswohnung durchführen lässt, erhält je nach Höhe der Investitions­kosten Zuschüsse von 200 Euro bis 1.500 Euro. Der Mindestinvestitionsbetrag für die Summe aller Maßnahmen liegt bei 2.000 Euro. Bei allen Maßnahmen sind sowohl Materialkosten als auch Handwerkerleistungen förderfähig.

Hier gibt es mehr Infos zum Förderantrag.

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Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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