Tausende Aufzüge haben ein Lifting dringend nötig

Allein der TÜV Rheinland hat 2017 wegen Gefahr für Leib und Leben fast 2.000 Aufzüge stillgelegt. Alle Überwachungsstellen zusammen entdeckten mehr als 80.000 Fahrstühle mit erheblichen oder gefährlichen Mängeln.

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Der TÜV Rheinland bei der jährlichen Fahrstuhlprüfung im Düsseldorfer Fernsehturm. FOTO: TUEV RHEINLAND
Der TÜV Rheinland bei der jährlichen Fahrstuhlprüfung im Düsseldorfer Fernsehturm. FOTO: TUEV RHEINLAND

Aufzüge in Deutschland gelten als das sicherste Transportmittel. Dies sei einerseits das Ergebnis des verantwortungsvollen Umgangs mit der Technik, aber auch der regelmäßigen neutralen Prüfungen durch die Prüforganisationen. Letztere tragen dazu bei, dass schwere Unfälle verhindert werden.

Ausgereiftes Prüfwesen in Deutschland

„Insgesamt 1.965 Aufzüge mussten nach der Prüfung durch unsere Sachverständigen umgehend außer Betrieb genommen werden“, sagt Thomas Pfaff, Geschäftsfeldleiter Deutschland bei TÜV Rheinland. Davon entfielen beispielsweise auf das Stadtgebiet Köln 36, auf Düsseldorf 59 und auf Berlin sogar 132 Anlagen. „Bei diesen Aufzügen war der technische Zustand so bedenklich, dass Gefahr für Leib und Leben gegeben war“, so der Experte.

In ganz Deutschland hatten mehr als 80.000 der 544.000 von allen zugelassenen Überwachungsstellen insgesamt geprüften Aufzüge erhebliche oder gefährliche Mängel. Bei den von TÜV Rheinland im Jahr 2017 geprüften Anlagen wies jeder achte Aufzug entsprechende Mängel auf.

Dass es nicht zu mehr Unfällen kommt, führt Thomas Pfaff auf das ausgereifte Prüfwesen zurück. „Die gesetzlichen Vorgaben zu den Prüfinhalten sind in den letzten Jahren umfangreicher und anforderungsgerechter geworden“, so der Experte. „Der Gesetzgeber hat hier die Weiterentwicklung der Technik und der Sicherheitseinrichtungen in Gebäuden berücksichtigt.“ Demnach wird bei älteren Aufzügen nach einem umfangreichen Katalog überprüft, ob sie vom Stand der Technik abweichen und ob sich daraus Risiken im Betrieb des Aufzugs ergeben. Liegen diese vor, muss der Betreiber durch Umbau oder organisatorische Maßnahmen für Abhilfe sorgen.

„Plakettenpflicht“ für Aufzüge seit 2015

Auch die sogenannten aufzugsexternen Sicherheitseinrichtungen werden neuerdings bei den Prüfungen untersucht. So muss zum Beispiel sichergestellt sein, dass ein Feuerwehraufzug mit einer vorhandenen Brandmeldeanlage, Entrauchung oder Notstromversorgung eines Gebäudes ordnungsgemäß zusammenwirkt. „Dieses Zusammenwirken der einzelnen technischen Einrichtungen eines Gebäudes ist im Ernstfall lebenswichtig“, so Pfaff.

Typische Problemstellen insbesondere bei älteren Aufzügen sind für die Experten zum Beispiel unbündiges Anhalten des Fahrkorbs in der Etage, was zu einer Stufenbildung führt, aber auch verschlissene Tragseile, mangelhafte Sicherheitseinrichtungen oder nicht funktionierende Türverriegelungen. „Häufig funktioniert auch der Notruf nicht“, so Pfaff. „Innerhalb von 30 Minuten muss bei einem Steckenbleiben die Befreiung eingeleitet werden. Das ist nur möglich, wenn im Fall des Falles die Notrufanlage zuverlässig funktioniert“, so der Experte. Betreiber und Nutzer sollten auch auf abgelaufene oder nicht vorhandene Plaketten achten. Denn seit 2015 gibt es für Aufzüge eine „Plakettenpflicht“. Demnach muss jeder geprüfte Aufzug einen gut sichtbaren Hinweis auf die nächste fällige Prüfung aufweisen.

Jährliche Prüfung

Ein vorschriftsmäßig betriebener Aufzug mit Personenbeförderung muss in Deutschland jährlich durch eine zugelassene Überwachungsstelle geprüft werden. Dabei werden durch speziell ausgebildete und erfahrene Sachverständige unter anderem Notrufsystem, Notfallplan, Notbefreiungsanleitung, Fahrverhalten, Sicherheits- und Nothaltvorrichtungen, elektrische Schutzmaßnahmen und die Funktion der Schacht- und Fahrkorbtüren einer intensiven Prüfung unterzogen. Bei einer akuten Gefährdung durch gefährliche Mängel wird der Betreiber des Aufzuges aufgefordert, diesen sofort stillzulegen und erst nach Reparatur und erfolgreicher Nachprüfung wieder in Betrieb zu nehmen.

Thomas Engelbrecht

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Redaktion (allg.)

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