Unwetter: Schäden durch Sturm und Regen - Welche Versicherung zahlt?

Hagelstürme und Orkane im Sommer, Tornados im Herbst - Ist das der Klimawandel? Manch Baum liegt auf dem Dach, Ziegel auf der Terrasse. Welche Versicherungen kommen für Schäden, die diese Wetterkapriolen anrichten, eigentlich auf?

Schäden durch herabfallende Bauteile sind Sache des Vermieters. FOTO: PIXABAY
Schäden durch herabfallende Bauteile sind Sache des Vermieters. FOTO: PIXABAY

Schäden an der Immobilie oder beispielsweise durch von der Immobilie bei Sturm herabfallende Dachziegel sind Sache des Vermieters. Dieser kann sich absichern. Schließt der Eigentümer einer Immobilie – egal ob selbst- oder fremdgenutzt – eine  Wohngebäudeversicherung ab, bezahlt diese die Kosten für Schäden, die durch Gefahren wie Blitzschlag, Feuer, Sturm und Hagel entstanden sind. Dazu gehören gegebenenfalls selbst Kosten für den Abbruch des Gebäudes, die Aufräumarbeiten und die Sicherung des Grundstücks.

Fallen also beispielsweise bei Sturm (mindestens Windstärke 8) Dachziegel vom Dach eines Mehrfamilienhauses, so zahlt die Reparatur des Daches die Wohngebäudeversicherung. Angenommen, die Dachziegel beschädigen beim Herunterfallen einen darunterliegenden Balkon, so zahlt den Schaden ebenfalls die Wohngebäudeversicherung. Beschädigen Dachziegel dagegen Teile des Nachbarhauses, so zahlt die Wohngebäudeversicherung des Besitzers.

Angenommen, durch das Loch im Dach tritt Regen ein und das Parkett quillt auf. Für diesen Schaden steht wieder die Wohngebäudeversicherung gerade. Für Schäden an Möbeln oder einem Computer hingegen wäre die Hausratversicherung zuständig. Beschädigen die Ziegel ein Auto, übernimmt den Schaden in der Regel die Kfz-Kaskoversicherung.

Verkehrssicherungspflicht beachten!
Als Vermieter müssen Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht im Vorfeld nachgekommen. Wenn Sie z.B. von losen Dachziegeln wussten, die herunterzufallen drohten, so zahlt die Wohngebäudeversicherung des Nachbarn zwar, nimmt aber ihre private Haftpflichtversicherung in Regress.

Personenschäden müssen versichert sein
Werden durch die vom Dach fallenden Ziegel Personen verletzt, so kommt es darauf an, wer verletzt wird: Werden ein Nachbar oder mein Gast verletzt, so zahlt meine private Haftpflichtversicherung. Wird jedoch ein Mitglied meiner Familie verletzt, das in der Haftpflichtversicherung mitversichert ist, so zahlt diese nicht, da es sich dann um einen sogenannten „Eigenschaden“ handelt. Hier würde dann nur eine private Unfallversicherung greifen.

Vermieter benötigen besonderen Versicherungsschutz
Sofern in den vorgenannten Fällen die private Haftpflichtversicherung eintritt, so gilt dies in der Regel nur bei selbstbewohnten Immobilien. Wird das Haus oder die Wohnung vermietet, ist der Abschluss einer Haus- und  Grundbesitzerhaftpflicht sehr sinnvoll, um im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Einige Versicherungen bieten inzwischen auch private Haftpflichtversicherungen an, bei denen eine solche Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für Vermieter inkludiert ist.

Quelle: Dr. Klein Finanzdienstleistungen

Mietrechtsurteil zum Thema Sturm: Hausschaden nach Sturm

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