WEGesetz-Reform nimmt Fahrt auf
„Das Wohnungseigentumsgesetz (WEGesetz) gibt den Wohnungseigentümern den Rechtsrahmen und das Werkzeug für die Organisation der Verwaltung des gemeinschaftlichen Wohnungseigentums vor. Es ist somit vorrangig „ihr“ Gesetz, kein Verwaltergesetz und kein Richtergesetz. Daher hält WiE eine Reform des Gesetzes mit mehr Verbraucherorientierung für erforderlich.“ Mit dieser Position ging Gabriele Heinrich, Geschäftsführendes WiE-Vorstandsmitglied, in das Gespräch mit dem BMJV und dem Bayerischen Justizministerium.
Beide Ministerien hatten kurzfristig zu dem Gedankenaustausch über den Einstieg in die Reform des WEGesetzes eingeladen und brachten einen Gesetzentwurf mit Regelungen für Barrierefreiheit und E-Mobilität sowie einen Diskussionsentwurf mit weitergehenden Änderungen ein.
WiE und die anderen Verbände sind nun aufgefordert, bis zum September schriftlich Stellung zu den Entwürfen zu beziehen. Geplant ist dann die Einrichtung einer Bund-Länder-AG zur WEGesetz-Reform, in der die Diskussion fortgeführt wird.
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Das WEG in seiner aktuellen Form ist nicht mehr zeitgemäß
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www.wohnen-im-eigentum.de