Die Vereinfachung betrifft die Zuschussprogramme zur energetischen Sanierung und für den altersgerechten Umbau (Programme 430 und 455) in Wohnungseigentümergemeinschaften. Seit dem 1. August reicht für die Beantragung von KfW-Zuschüssen eine De-minimis-Erklärung durch den bevollmächtigten Immobilienverwalter für alle Vermieter der WEG.
Ankurbelung des energetischen Sanierungsprozesses
Das Beibringen einer schriftlichen De-minimis-Erklärung eines jeden einzelnen vermietenden Wohnungseigentümers entfällt. Die Bundesregierung erhofft sich damit eine noch bessere Abnahme von KfW-Förderprogrammen und eine Ankurbelung des energetischen Sanierungsprozesses bei WEG.
Mit der sogenannten De-minimis-Erklärung musste bislang jeder einzelne Wohnungseigentümer schriftlich bestätigen, dass er gegegebenenfalls öffentliche Zuwendungen in einer maximalen Höhe von 200.000 € erhält. In der Praxis war es häufig schwierig bis unmöglich für einen Verwalter, von allen WEG-Mitgliedern eine solche Erklärung zu erhalten, etwa weil vermietende Eigentümer nicht zu den Versammlungen erscheinen.
WEGs verfügen über vier mal mehr Wohnungen als kommunale Wohnungsunternehmen und Genossenschaften zusammen
Nach Einschätzung des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) zeigt die nun beschlossene Absenkung einer Finanzierungshürde ein Umdenken in der Bundesregierung und in der KfW-Bank. Man habe erkannt, dass die Energiewende von Wohungseigentümergemeinschaften entschieden werde. Mit 9 Mio. Einheiten verfügten Eigentümergemeinschaft über vier mal mehr Wohnungen als kommunale Wohnungsunternehmen und Genossenschaften zusammen.
Für das Erreichen eines klimaneutralen Gebäudebestandes ist eine jährliche Sanierungsquote von mindestens 2 % notwendig. Bei den rund 1,8 Mio. WEG liegt diese Quote jedoch derzeit bei weit unter 1 %. Gründe seien unter anderem die heterogene Struktur von WEG, unterschiedliche finanzielle Möglichkeiten der Eigentümer und eine komplizierte Beschlussfindung, die einer energetischen Sanierungen und barrierereduzierenden Umbaumaßnahmen vorausgehen gehen muss.
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