Grunderwerbssteuer

Käufer erwirbt keinen Anteil an Rücklage

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 Bild: M.Eisinger
Bild: M.Eisinger

1. Der für eine Sondereigentumseinheit vereinbarte Kaufpreis ist Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbssteuer ohne Reduzierung um die zum Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses auf den Miteigentumsanteil entfallende anteilige Instandhaltungsrücklage.

2. Die Instandhaltungsrücklage ist auch grunderwerbssteuerrechtlich Teil des Verwaltungsvermögens der Wohnungseigentümergemeinschaft und nicht, auch nicht anteilig, Bestandteil des Vermögens des Wohnungseigentümers.

(Leitsätze des Bearbeiters)

BFH, Urteil vom 06.09.2020 – II R 49/17

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Artikel Käufer erwirbt keinen Anteil an Rücklage
Seite 37 bis 38
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