Reform des EEG

Steine gegen Mieterstrom aus dem Weg geräumt

Die Koalitionspartner von CDU/CSU und SPD haben am 26. März 2021 zwei Änderungen im Rahmen der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vereinbart, die gewerbesteuerliche Hemmnisse bei der Energiewende beseitigen. Damit ebnen die Koalitionspartner nach 15 Jahren den Weg  für mehr Mieterstrom in Deutschland.

In Zukunft sollen Wohnungsunternehmen gewerbliche Einkünfte aus der Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien für ihre Mieter von bis zu zehn Prozent der Einnahmen aus der Wohnungsverwaltung erzielen können, ohne dass ihre Mieterträge mit Gewerbesteuer belastet werden. BILD: ADOBESTOCK/finecki
In Zukunft sollen Wohnungsunternehmen gewerbliche Einkünfte aus der Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien für ihre Mieter von bis zu zehn Prozent der Einnahmen aus der Wohnungsverwaltung erzielen können, ohne dass ihre Mieterträge mit Gewerbesteuer belastet werden. BILD: ADOBESTOCK/finecki

Keine Gewerbesteuer auf Mieterträge

Künftig sollen Wohnungsunternehmen Einkünfte durch die Produktion und Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien und durch den Betrieb von Ladestationen für Elektroautos erzielen können, ohne dass ihre Mieterträge mit Gewerbesteuer belastet werden. 

Etwa die Hälfte der GdW-Unternehmen nehmen die Regelung zur erweiterten Gewerbesteuerkürzung in Anspruch. Das heißt, dass auf Mieteinnahmen keine Gewerbesteuer fällig ist. Bisher hätten Unternehmen dieses Privileg verloren, wenn sie Mieterstrom für Ihre Mieter produziert hätten. Damit wären ihre gesamten Mieteinnahmen gewerbesteuerpflichtig geworden. Dies hat viele Unternehmen daran gehindert, Solaranlagen auf den Dächern ihres Wohnungsbestandes zu installieren. Mit der Einigung der Koalition wird dies künftig nicht mehr der Fall sein und  der Weg für mehr Mieterstrom ist frei.

Darüber hinaus ist auch der Betrieb von Ladeinfrastruktur für Mieter nun möglich, ohne dass dies steuerliche Nachteile für Vermieter hat. Dies ist ein wichtiger Schritt für die Mobilitätswende in Deutschland. Dabei ist zu betonen, dass die Aktivitäten im Mieter- und Ladestrom der normalen Gewerbesteuer unterliegen. 

Freude bei der Wohnungswirtschaft

Nun gilt es, einen weiteren Baustein auf den Weg zu bringen und anzupassen: Lokaler Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen bleibt weiterhin von den zulässigen Nebentätigkeiten ausgeschlossen. Hier fordern wir ebenfalls eine Änderung.

Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, freut sich über die neue Entwicklung: „Diese Reform zeigt, dass es unserem Parlament möglich ist, trotz aller Widerstände in den Ministerien eine sachlich vernünftige Lösung zu finden. Wir sind froh, dass wir mit allen Beteiligten  gemeinsam jahrelang an diesem Problem kollegial gearbeitet haben. Diese Arbeit zahlt sich nun nach 15 Jahren endlich aus.“

Quelle: GdW

Auch der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, begrüßte die Einigung der Koalitionspartner darauf, dass in Zukunft Wohnungsunternehmen gewerbliche Einkünfte aus der Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien und aus dem Betrieb von Ladestationen für Elektroautos für ihre Mieter von bis zu zehn Prozent der Einnahmen aus der Wohnungsverwaltung erzielen können, ohne dass ihre Mieterträge mit Gewerbesteuer belastet werden.

„Eine wichtige gewerbesteuerliche Hürde wurde zumindest ein wenig aus dem Weg geräumt. Es muss sich für den gesamten Immobiliensektor lohnen, erneuerbare Energie selbst zu erzeugen und mittels klimaneutraler Technologie an ihre Mieter zur Verfügung stellen zu können“, sagte ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner. Quelle: ZIA

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