Laut Prof. Dr.-Ing. Bert Oschatz, Geschäftsführer des Instituts für Technische Gebäudeausrüstung (ITG) Dresden dürfen Stromdirektheizungen gemäß des GEG-Regierungsentwurfs bei neuen Gebäuden installiert werden, wenn der bauliche Wärmeschutz Effizienzhaus Standard 40 (EH 40) entspricht. Im bestehenden Gebäude ohne Warmwasserheizung dürfen sie laut Entwurf nur bei baulichem Wärmeschutz mit Standard EH 55 installiert werden, bei Bestandsgebäuden mit Warmwasserheizung gilt wieder Standard EH 40.
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