Gesetzliche Unfallversicherung verlangt Prüfung
Ladesäulen für Elektroautos wird eine enorme Leistung abverlangt. Steckdosen und Kabel können heiß werden, Kurzschlüsse und Brände auslösen, wenn sie nicht hundertprozentig intakt sind. Wie die Technik beschaffen sein und Instand gehalten werden muss, steht in verschiedenen Normen und den Herstellerhinweisen. Weitgehend unbekannt ist dagegen die DGUV-3-Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung für elektrische Betriebsmittel. „Sobald eine Nutzung als Kundenparkplatz oder zum Aufladen von Dienstfahrzeugen erfolgt, ist davon auszugehen, dass auch eine DGUV-Prüfung erforderlich wird“, so Dipl.-Ing.
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Manfred Godek
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