TKG-Novelle:

Nebenkostenprivileg fällt weg

Das Nebenkostenprivileg bei den Kabel-TV-Kosten wird fallen. Nach monatelangen Diskussionen hat im Mai der Bundesrat der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zugestimmt. Die Bewertung von Wohnungswirtschaft und Verbraucherschützern könnte unterschiedlicher kaum ausfallen.
1105
Ab 2024 müssen Verbraucher selbst Verträge mit Kabelnetzbetreibern abschließen. Verbraucherschützer sehen mehr Wettbewerb und sinkende Gebühren voraus. Bild: stock.adobe.com/deagreez
Ab 2024 müssen Verbraucher selbst Verträge mit Kabelnetzbetreibern abschließen. Verbraucherschützer sehen mehr Wettbewerb und sinkende Gebühren voraus. Bild: stock.adobe.com/deagreez

Nun ist es amtlich: Mieter sollen nach einer Übergangsfrist ab 2024 für den Internet-Ausbau direkt zahlen. Gleichzeitig dürfen die Vermieter Kosten für TV-Kabelverträge nicht mehr auf die Mieter umlegen. Der GdW spricht von einem Bärendienst für Mieter. Immobilienverwalter befürchten steigende Gebühren. Demgegenüber erwartet die Verbraucherzentrale durch Wahlfreiheit eine spürbare Entlastung der Mieter.

In keinem Land gibt es so viele und komplizierte Bauvorschriften wie in Deutschland. Das politische Ziel, das Kuddelmuddel regional unterschiedlicher Gesetze durch abgespeckte Genehmigungsverfahren zu entbürokratisieren, war und ist in der Branche seit Langem unstrittig. Ob aber das neue Gesetz der Weisheit letzter Schluss ist, um die Digitalisierung schneller voranzutreiben, bezweifeln viele Branchenkenner. Fest steht, dass die politischen Gremien länger als vorgesehen über die Ausgestaltung der Novelle gerungen haben. Noch im Oktober 2020 hatte die Bauministerkonferenz in Weimar klar die Devise ausgegeben, dass das Nebenkostenprivileg erhalten werden soll.

BVI sieht Breitbandausbau gefährdet

Zu den Kritikern der nun verabschiedeten Novelle gehört der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V. Er befürchtet neben steigenden Gebühren für Mieter sowie Planungsunsicherheit für den Breitbandausbau einen deutlichen Mehraufwand und damit höhere Kosten in der Verwaltungsbranche. „Große, langfristige Versorgungsverträge, die Vermieter und Verwalter für ihre Mieter und Eigentümergemeinschaften vereinbaren konnten und die aufgrund von Sammelabos entsprechend günstiger waren, gehören damit der Vergangenheit an“, so BVI-Präsident Thomas Meier. „Dies gefährdet aufgrund der nicht mehr möglichen Planungssicherheit für Netzanbieter den gesamten Breitbandausbau.“

Der BVI befürchtet eine Mehrbelastung von Mietern, vor allem für jene mit geringem Einkommen. Sie könnten ihre Kabelgebühren nicht mehr den Betriebskosten zurechnen, was bedeutet, dass diese vom Wohngeld nicht mehr gedeckt werden. „Zudem handelt es sich um eine viel zu kurze Übergangsfrist“, kritisiert Meier. „Verträge für Millionen Haushalte müssen neu verhandelt und künftig einzeln abgerechnet werden. Dies wird aufgrund des gestiegenen Mehraufwands auch zu höheren Kosten der Immobilienverwaltung führen.“ Der BVI sieht in der TKG-Novelle viele Verlierer. Vom erklärten Ziel des schnellen Internets für alle sei sie weit entfernt, so Meier.

GdW befürchtet Belastungen für einkommensschwache Mieter …

Scharfe Kritik kommt auch vom führenden Verband der Wohnungswirtschaft, GdW: „Das sind schlechte Nachrichten für über 12 Mio. Mieterhaushalte in ganz Deutschland. Auf sie kommen Mehrkosten von bis zu 200 Euro jährlich pro Haushalt zu. Die Regierung leistet hier einen echten Bärendienst für Mieter mit geringen Einkommen und sozial orientierte Vermieter“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. Er kritisiert, dass nach der Übergangsphase ab dem 1. Juli 2024 Mieter ihren Fernseh-Dienst nach der neuen Regelung in Einzelabrechnung abonnieren müssen. Belastet würden ausgerechnet geringverdienende Haushalte, weil für sie die TV-Kosten dann auch nicht mehr als Kosten der Unterkunft von der Kommune übernommen werden.

Vermieter müssten die Verträge neu verhandeln. „Diese Entscheidung sorgt für weniger Wettbewerb und generell steigende Preise. Denn durch die Streichung der Umlage wird es vor allem für kleinere mittelständische Netzbetreiber immer schwieriger, im Wettbewerb mit den ‚Großen‘ bestehen zu können“, sagt Axel Gedaschko. Das Nachsehen hätten auch Vermieter, die mit eigenen Gemeinschaftsempfangsanlagen ihren Mietern einen besonders kostengünstigen Fernsehempfang ermöglichen.

… und begrüßt finanzielle Beteiligung der Mieter an Glasfaserausbau

Der GdW begrüßt indes, dass es als Anschlussregelung für den Wegfall der Umlagefähigkeit ein sogenanntes „Glasfaserbereitstellungsentgelt“ geben soll, das als Betriebskosten für die Dauer von fünf bis neun Jahren umlagefähig ist. Dabei müssen Mieter ihren Anbieter frei wählen können. Sollten neue Glasfaserleitungen verlegt werden, müssen sich Mieter an den Kosten der Infrastruktur beteiligen, und zwar mit maximal 60 Euro pro Jahr für eine Dauer von maximal fünf beziehungsweise neun Jahren. Dadurch soll die Verlegung von reinen Glasfaseranschlüssen bis in die Wohnungen vorangebracht werden.

Unterm Strich ist aus Sicht des GdW das neue Gesetz „einfach nur schlecht gemacht“, so Gedaschko. „Die neuen, sehr restriktiven Regelungen werden den von der Wohnungswirtschaft gewünschten Glasfaserausbau nicht wie erhofft in Schwung bringen. Im Gegenteil: „Es droht ein Rohrkrepierer“, sagt der GdW-Präsident in einer Pressemitteilung.

Auch der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen sieht das Ergebnis der Novelle kritisch. Präsident Andreas Ibel erklärte, der BFW habe sich im Gesetzgebungsverfahren für den Erhalt der Nebenkostenpositionen eingesetzt, weil hierauf bisher funktionierende Geschäftsmodelle zwischen Immobilienunternehmen und Netzbetreibern basieren. „Sie haben sowohl für Mieter als auch für Vermieter und Netzbetreiber zu einer Win-win-Situation geführt.“

Bereits während des Gesetzgebungsverfahrens hatte der BFW-Präsident gefordert, der Netzausbau und die „günstigen TV-Preise für Mieterinnen und Mieter“ dürften nicht aufs Spiel gesetzt werden. „Gerade mittelständische Unternehmen können oft nur dann das Wohngebäude mit Breitband- und Glasfasernetzen ausbauen, wenn Netzbetreiber die Investitionskosten übernehmen. Langfristige Verträge schaffen die erforderliche Planungssicherheit für Investitionen in den Ausbau der Infrastruktur. „Die gesetzlichen Eingriffe drohen den bundesweiten Breitbandkabel- und Glasfaserausbau zu bremsen, statt ihn zu beschleunigen“, befürchtet Ibel.

Lob der Kritiker: Nebenkostenprivileg hat nur Kabelnetzbetreibern genützt

Kritiker der noch gültigen Regelung sahen im Nebenkostenprivileg immer eine Wettbewerbsverzerrung zugunsten der Kabelnetzbetreiber. Sie begrüßen die Gesetzesnovelle. Das Nebenkostenprivileg stamme aus einer Zeit, als es kein Internet gab – und damit auch keine Möglichkeit, Fernsehen über andere Infrastrukturen zu empfangen, heißt es unisono. Solange der Mieter bereits für den Kabelanschluss über die Mietnebenkosten zahlen müsse, habe er wenig Anlass, den TV- oder Internetanbieter zu wechseln. Und solange diese Zwangsbindung bestehe, hätten Telekommunikationsanbieter wenig Anlass, die in praktisch jedem Haus vorhandenen Kupferdoppeladern durch Glasfaser zu ersetzen.

Rechtsanspruch auf schnelles Internet

Der Koalitionsbeschluss fiel nun mitten im Lockdown während der Corona-Pandemie in die Zeit des Homeoffice, in der die Defizite Deutschlands bei der Digitalisierung nicht mehr zu übersehen waren. Unterstützer der Novelle sind sich darin einig, dass die Politik nun gezwungen war, mehr zu tun: Deshalb wurde die TKG-Novelle mit einem Rechtsanspruch auf schnelles Internet versehen. Wer bisher also nur im Zeitlupentempo im Internet unterwegs ist, kann sich künftig bei der Bundesnetzagentur beschweren. Die Behörde prüft dann den Fall und beauftragt gegebenenfalls einen Anbieter mit der Verlegung eines Breitbandzugangs.

Verbraucherzentrale: Cash Cow der Kabelnetzbetreiber

Michael Gundall, Telekommunikationsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, ist überzeugt, dass die Telekommunikationsnovelle überfällig war. „Es ist an der Zeit, dass „die Cash-Cow der Kabelnetzbetreiber zur Schlachtbank geführt wird“, schrieb er in einem Positionspapier seines Bundesverbands. Im Gespräch mit der IVV sagte er, das Nebenkostenprivileg sei für viele Wohnungsunternehmen lange Jahre eine einträgliche Einnahmequelle gewesen. Bedeutet: Wohnungsbaugesellschaften und Hausverwaltungen schließen mit Kabelnetzbetreibern Verträge ab und bezahlen muss es der Mieter oder Wohnungseigentümer über die Nebenkostenabrechnung, ob er ihn nutzt oder auch nicht. „Wahlfreiheit? Fehlanzeige. Der Verbraucher ist indirekter Kunde des Kabelnetzbetreibers. Ein Geschäftsmodell, bei dem mit wenig Aufwand viel Geld generiert wird. „Denn die Mehrnutzerverträge werden von Hausverwaltungen mit dem Kabelnetzbetreiber meist mit einer Laufzeit zwischen zehn und 15 Jahren abgeschlossen, dementsprechend haben sie wenig Interesse an einer Abschaffung der gültigen Gesetzeslage“, so Gundall.

Vermieter können nicht länger an Preisaufschlägen verdienen

Hinzu kommt, dass die Vermieter dank günstiger Großhandelsbedingungen das Kabelfernsehen zu reduzierten Preisen kaufen konnten. Sozial orientierte Vermieter gäben diesen Kostenvorteil eins zu eins weiter, andere große Wohnungsunternehmen seien jedoch weniger zimperlich und berechneten den Fernsehempfang mit einem mehr oder weniger heftigen Preisaufschlag um bis zu zehn Euro und mehr pro Wohneinheit im Monat. Diese Einnahmequelle entfällt jetzt. Der Verbraucherschützer kritisiert auch die Argumentation der Kabelnetzbetreiber, durch den Wegfall des Nebenkostenprinzips würden Arbeitslosengeld-Empfänger, deren Kabelanschluss nicht über die Nebenkosten abgerechnet wird, benachteiligt. „In diesen Fällen muss der Anschluss aus dem Regelsatz bezahlt werden. Die derzeitige Lösung ist also keine sozial gerechte Regelung“, so Gundall.

Das Argument pro Nebenkostenprivileg, beim Fernsehempfang bestünde sehr wohl Wahlfreiheit, zumal jeder Mieter trotzdem einen Vertrag bei einem IPTV- oder einem Streamingdienste-Anbieter abschließen bzw. über DVB-T2HD oder die Satellitenschüssel auf dem Balkon nutzen könne, lässt der Experte nicht gelten. Dadurch müsste der Mieter doppelt zahlen. Auch das Argument, durch die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs würden die Endverbraucherpreise für den Fernsehempfang drastisch steigen, sei mehr als fragwürdig: „Mehr Wettbewerb führt zu günstigeren Endverbraucherpreisen. Das hat schon die Marktöffnung des Telekommunikationsmarktes 1998 bewiesen.“ Die Möglichkeit, dass Verbraucher künftig eigene Verträge abschließen, schaffe Wahlfreiheit: Mieter können genau wie bei den Handyverträgen sich Angebote ganz nach eigenen Bedürfnissen auswählen. Was die Preise für einen Kabelanschluss betrifft, geht Gundall davon aus, dass sich auch diese Preise einpendeln werden, vielleicht etwas teurer werden. Dass dies das Aus für die Kabelanbieter sein wird, sieht er nicht. Für einen Euro mehr im Monat wechselt der Verbraucher nicht“, ahnt Gundall.

An die Adresse der Vermieter und Verwalter sagt Gundall: „Auch wenn gerade kleinere Hausverwaltungen sich häufig nicht mit der Materie auskennen und die Abrechnungen mit den Kabelbetreibern als durchlaufender Posten einfach sind, gibt es eine Vielzahl interessanter Alternativen. Wo ein Wille ist auch ein Weg, man sollte aber verhandeln.“

Anbieterwechsel mit Preishalbierung sei nicht unrealistisch, vorausgesetzt, man verhandelt. Als Positivbeispiel nennt die Verbraucherberatung die Vereinigte Leipziger Wohnungsgenossenschaft, die im Mai 2015 einen Vertrag für zehn Jahre mit Primacom abgeschlossen hat. Im Rahmen dieses Neuvertrages wurden die Kabelkosten sogar von 10,77 Euro auf 7,90 Euro pro Monat gesenkt. Und jeder Mieter kann selbst entscheiden, ob er einen Kabelanschluss abschließen möchte oder nicht.

Die Kabel-Historie

Das Nebenkostenprivileg ist ein Relikt aus der Zeit, als die Deutsche Bundespost als staatliches Monopolunternehmen Breitbandkommunikationsnetze (BK-Netze) für TV-Programme und den UKW-Hörfunk errichtete, um die zu dieser Zeit typischen „Antennenwälder“ zu reduzieren.

Für die Nutzung dieser BK-Netze mussten Mieter seither monatliche Gebühren zahlen. Um den Anschluss an die BK-Netze zu fördern, wurden diese als „Marketingmaßnahme“ in die Betriebskostenverordnung aufgenommen.

Diese Regelung wurde auch nach der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes in den Neunzigerjahren und dem Übergang in die digitale Welt beibehalten, bei der nun Wirtschaftsunternehmen als Kabelnetzbetreiber im Wettbewerb zueinander stehen.

Für Breitbandanschlüsse gab es von Anfang an langjährige, auch als Mehrnutzerverträge bezeichnete Gestattungsverträge der Wohnungswirtschaft mit einem Kabelnetzbetreiber über die Medienversorgung aller via Hausnetz erreichbaren Wohneinheiten und die Bezahlung der Entgelte als Sammelinkasso. Wegen des von der Zahl der an das Hausnetz angeschlossenen Wohnungen abhängigen „Mengenrabatts“ reduzieren sich bei Mehrnutzerverträgen für den einzelnen Mieter die Kosten gegenüber Einzelnutzerverträgen.

Es gibt folgende Gründe für die Aufhebung des Nebenkostenprivilegs:

Das Nebenkostenprivileg wurde eingeführt, um den Ausbau der BK-Netzstruktur zu fördern. Dieses System ist nicht mehr existent.

Die Beendigung des Nebenkostenprivilegs betrifft über 10 Millionen Haushalte, aber auch die Geschäftsmodelle der Kabelnetzbetreiber und Wohnungswirtschaft.

Mit dem Ende des Nebenkostenprivilegs haben die Mieter theoretisch folgende Möglichkeiten:

Dieser Wahlfreiheit steht allerdings die Realität gegenüber, dass es sich bei den vorhandenen Hausnetzen in der Regel um koaxiale Leitungsnetze handelt, bei denen die Einspeisung von nur einem Kabelnetzbetreiber erfolgt.

Durch Einzelnutzerverträge können sich für die Mieter durchaus höhere monatliche Grundgebühren für den Kabelanschluss ergeben, die sich allerdings nur auf die frei empfangbaren TV-Programme beziehen. Die bei den Kabelnetzen stark angestiegene Internetnutzung erfordert dagegen zusätzliche Entgelte.

Ulrich Freyer

Christina Hövener-Hetz

Christina Hövener-Hetz
AnhangGröße
Beitrag als PDF herunterladen1.4 MB

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Nebenkostenprivileg fällt weg
Seite 14 bis 17
29.7.2021
Telekom verlegt Leitungen
Vielerorts steht die Telekom mit der Glasfaser vor der Tür – und einem Angebot, das unwiderstehlich klingt. Sollten Vermieter und Verwalter zugreifen?
4.9.2023
Wohnen im Eigentum spricht von „Spaltung“
Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum ruft seine Mitglieder zum Protest gegen die Möglichkeit der rein virtuellen Eigentümerversammlung auf. Gegen entsprechende Pläne des Justizministeriums...
25.10.2021
Wie wird sich das Zertifikat auf den Verwaltermarkt auswirken und welcher Aufwand kommt auf die Firmen zu? Darüber sprachen wir mit BVI-Geschäftsführer Dr. Oliver Möllenstädt.
28.4.2023
WEG-Kredit für bauliche Maßnahmen
Wenn eine Eigentümergemeinschaft eine umfangreiche bauliche Maßnahme durchführen will, ist oft ein WEG-Kredit Teil des Finanzierungskonzeptes. Die Aufnahme eines langfristigen, hohen Darlehens kann...
18.10.2021
Nur mit motivierten Teams bringt Digitalisierung Fortschritte
Als Vorstand des Münchner Softwareentwicklers DOMUS und Sprecherin der AG Digitalisierung des VDIV ist Stephanie Kreuzpaintner mit den Herausforderungen der Digitalisierung vertraut. Im Interview...