Kolumne

Wie hoch darf (muss) die Verwaltergebühr sein?

Das fand ich kühn: In einem Social-Media-Beitrag stellte eine Immobilienverwaltung die Behauptung auf, die Verwaltung einer Wohnung in einer Eigentümergemeinschaft sei unter 60 Euro im Monat nicht zu machen. Populistisch oder nah an der Wahrheit? Was meinen Sie?

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 Bild: Pixelio/ Thorben Wengert
Bild: Pixelio/ Thorben Wengert

Wenn man diesem Preis die vom VDIV ermittelte Durchschnittsgebühr von etwa 22 Euro monatlich gegenüberstellt, ergibt sich eine satte Differenz.

Ich habe mir die Kommentare unter diesem Post mal angesehen und wie zu erwarten, gab es dort zwei Parteien. Erstens die meistens sehr ungehaltenen bis pöbelnden Eigentümer, die diese Summe natürlich als „Wucher“ und „unverschämt“ bezeichneten. Zweitens die Verwalter und Verwalterinnen, die sich fast schamhaft dazu bekannten, dass im Umfeld der gestiegenen (Personal-)Kosten ein solcher Betrag „fast schon reell sei“. Wie gesagt: „fast“ – eine Einschränkung, die einen Rückschluss auf das Selbstbewusstsein unserer Branche zulässt.

Ich bin der Meinung, dass diese 60 Euro vollkommen korrekt sind und wir uns in unserer Preisentwicklung daran orientieren sollten. Seit Jahren schon lege ich meine eigene Kalkulation transparent meinen Kunden vor und werde damit belohnt, dass ich Preiserhöhungen durchsetzen kann, von denen ich früher nur geträumt habe.

Viel schlimmer aber finde ich, dass es da draußen immer noch eine große Gruppe von Kollegen gibt, die ihre Preise nicht kalkulieren, sondern vielmehr mit dem Portemonnaie ihrer Kunden rechnen. Das geht weder für diese selbst gut, noch für uns als Berufsgruppe, denn so wird der Eindruck erweckt, dass unsere Leistung nicht viel wert ist. Obwohl dies in Erwartung der kommenden Mehrleistungen rund um das GEG für uns Verwalter noch schwieriger werden wird.

Meine Meinung zur notwendigen Höhe der Verwaltergebühr: Sie muss auf jeden Fall höher werden. Denn unsere Leistungen werden nicht weniger, sondern mehr. Viel mehr!

Michael Friedrich

Michael Friedrich
Hausverwalter, Autor, Der Verwalter-Berater

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Artikel Wie hoch darf (muss) die Verwaltergebühr sein?
Seite 6
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