Mümmelmannsberg

Windstrom nutzen statt abregeln

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Großsiedlungen bieten aufgrund des hohen Energiebedarf viel Potenzial zur Effizienzsteigerung. Bild: Getec
Großsiedlungen bieten aufgrund des hohen Energiebedarf viel Potenzial zur Effizienzsteigerung. Bild: Getec

Überschüssiger Windstrom heizt seit November 7.000 Wohnungen und Gewerbeeinheiten in der Hamburger Großsiedlung Mümmelmannsberg. In das Fernwärmesystem wurde ein sogenannter Elektrodenkessel integriert, der Windstrom in Wärme umwandelt.

Betrieben wird die Power-to-Heat-Anlage (PtH) vom Wärmedienstleister Getec und Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz. Nach der Devise „Nutzen statt Abregeln“ wird bei einem höheren Windstrom-Angebot der zusätzliche Strom in der PtH-Anlage zu Wärme für das Stadtquartier umgewandelt. Damit leisten die beiden Partner nach eigenen Angaben einen Beitrag zur Umsetzung von Sektorkopplung in der Energiewende.

Getec betreibt im Mümmelmannsberg im östlichen Stadtteil Billstedt zwei Blockheizkraftwerke (BHKW), die etwa 7.000 Wohnungen und Gewerbeeinheiten gleichzeitig mit Wärme und Strom versorgen. Bereits vor der Inbetriebnahme der PtH-Anlage seien die BHKW stromnetzdienlich im Sinne der Sektorkopplung betrieben worden. Sie produzierten Strom, wenn er im Netz an wind- und sonnenarmen Tagen benötigt wird und sie wurden durch den Verteilnetzbetreiber runtergefahren, wenn kein zusätzlicher Strom benötigt wurde.

Durch die neue PtH-Anlage mit einer Leistung von 5 MW kann bei Starkwind, wenn es auch im Übertragungsnetz zu Überlastungen kommt, der überschüssige regenerative Strom in einem Elektrodenkessel in emissionsfreie Fernwärme zum Heizen und für die Warmwasserbereitung umgewandelt werden. BHKW und PtH-Anlagen werden durch intelligente Steuerungstechnik aufeinander abgestimmt. Die Investitionskosten in Höhe von 1,2 Millionen Euro habe 50Hertz vollständig übernommen.

Die Kooperation beruhe auf einer 2017 vorgenommenen Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Der Gesetzgeber räumt seither den Übertragungsnetzbetreibern die Möglichkeit ein, mit einem KWK-Anlagen-Betreiber einen sog. Redispatch-Vertrag über die Errichtung sowie den Betrieb einer PtH-Anlage abzuschließen. Gemäß §13 Abs. 6a EnWG soll überschüssiger Strom nicht abgeregelt, sondern mithilfe von PtH in Wärme transformiert und so genutzt werden. Zum Netzausbaugebiet von 50 Hertz zählen der nördliche Teil Niedersachsens sowie die Bundesländer Bremen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. 50Hertz hat bereits mit den Stadtwerken von Neubrandenburg, Rostock, Parchim und Stralsund ähnliche Kooperationsverträge abgeschlossen. (Red.)

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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