WEG

Eigentümer zahlt Wohngeld laufend unpünktlich

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Reform des Wohngeldes: Wesentlich mehr Bürger haben jetzt Anspruch auf einen staatlichen Zuschuss zur Miete. Bild: Adobestock/Birgit Reitz-Hofmann
Reform des Wohngeldes: Wesentlich mehr Bürger haben jetzt Anspruch auf einen staatlichen Zuschuss zur Miete. Bild: Adobestock/Birgit Reitz-Hofmann

Manche Eigentümergemeinschaften und Verwaltungen müssen sich mit höchst schwierigen Eigentümern auseinandersetzen. Ein großes Problem kann es sein, wenn ein Mitglied trotz eigentlich klarer Rechtslage das Wohngeld dauerhaft unpünktlich bezahlt. Ein Eigentümer ließ zum Beispiel immer wieder hohe Rückstände zwischen 3.000 und 4.000 Euro auflaufen, ehe er die Rechnung beglich. Das bedeutete stets einen hohen Erinnerungs- und Mahnaufwand. Die Gemeinschaft beschloss daraufhin, dem Mitglied das Eigentum zu entziehen. Das ist zwar unter gewissen Voraussetzungen durchaus möglich, allerdings hatte die Gemeinschaft hier etwas Wichtiges übersehen: die vorherige Abmahnung. Aus diesem Grund war der Beschluss nicht wirksam. Sonst hätte der Entzug durchaus Rechtskraft erlangen können.

Bundesgerichtshof

Urteil vom 19. 01. 2007

Az.: V ZR 26/06

Redaktion (allg.)

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Artikel Eigentümer zahlt Wohngeld laufend unpünktlich
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