05. Mai 2020, 12:13 Uhr
1. Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund unterliegen rechtswidrig erlangte Beweismittel einem Verwertungsverbot, sodass diese im Rechtsstreit nicht berücksichtigt werden dürfen.1
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Dr. Olaf Steckhan
RA, FA für Bau- und Architektenrecht, Referent, wronna+partner.gbr, IVD Nord e. V.
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Artikel Heimliche Videos sind rechtswidrig
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