Miet-Recht | Eigenbedarf

Missbräuchliche Kündigung wegen Eigenbedarfs

Gelegentlich streiten Mieter und Vermieter in einer Art und Weise, die eine gedeihliche Fortsetzung des Mietverhältnisses – jedenfalls aus Sicht jeweils einer Partei – aussichtslos erscheinen lassen. Ebenso gelegentlich greifen Vermieter dann zu konstruierten Kündigungsgründen, um den oder die Mieter in jedem Fall loszuwerden. Im Arbeitsrecht werden solche Kündigungen sehr zutreffend als „Trotzkündigungen“ bezeichnet. Dass solche Kündigungen in der gerichtlichen Überprüfung regelmäßig scheitern, zeigt die zitierte Entscheidung.

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Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

Freie Mietwohnungen mit ähnlicher Ausstattung schließen Eigenbedarf aus

Amtsgericht Görlitz, Urteil vom 28. Februar 2023 – 9 C 255/22

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Dr. Jonas Müller

Dr. Jonas Müller
RA, FA für Bau- und Architektenrecht, wronna+partner.gbr

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Artikel Missbräuchliche Kündigung wegen Eigenbedarfs
Seite 53 bis 54
7.2.2023
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