Nur viermal Grillen im Monat?
Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse und die damit zusammenhängende Geruchsbelästigung für die Nachbarn ist ein überaus häufiger Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. Im Bereich der Wohnungseigentümergemeinschaften hat sich durch die Einführung des Gesetzes zur Modernisierung des Wohnungseigentums seit dem 1. Dezember 2020 die Rechtslage verändert, weil nach § 9a Abs.
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Dr. Jonas Müller

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