Nur viermal Grillen im Monat?

Ein Eigentümer, der sich gestört fühlt, kann auch ohne die Wohnungseigentümergemeinschaft gegen übermäßiges Grillen des Nachbarn vorgehen.

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Bild: Rainer Sturm/pixelio.de
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LG München I, Urteil vom 1. März 2023 – 1 S 7620/22 WEG

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Dr. Jonas Müller

Dr. Jonas Müller
RA, FA für Bau- und Architektenrecht, wronna+partner.gbr

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Artikel Nur viermal Grillen im Monat?
Seite 51 bis 53
26.4.2022
Wohnungseigentumsgesetz
28.9.2021
BGH-Urteil vom 16.07.2021
Ein Sondereigentümer kann ohne Mitwirkung der übrigen Eigentümer sein Tei-leigentum nicht in Wohnungseigentum umwandeln, es sei denn, in der Gemeinschaftsordnung ist ein entsprechender Vorbehalt...
1.4.2021
Gemeinschaftseigentum
7.2.2023
Recht | Eigentum
In Wohnungseigentümergemeinschaften kommt es gelegentlich vor, dass einzelne Eigentümer ihre Wohnung ausbauen möchten, um bislang ungenutzte Flächen nutzbar zu machen. Das stößt bei den übrigen...