Vertragskündigung und die Schriftform

1106
Bild: itchaznong/stock.adobe.com
Bild: itchaznong/stock.adobe.com

Das Kürzel „i.A.“ weist nicht eindeutig auf eine Stellvertretung hin.

LG Wuppertal, Beschluss vom 4. August 2021 – 9 T 128/21

Weiterlesen mit IVV-Digital

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie IVV-Digital oder IVV-Complete. Mehr Informationen zu unseren Produkten »

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Vertragskündigung und die Schriftform
Seite 46
5.12.2024
Verkehrssicherung
Nicht jeder Weg muss vom Eigentümer eines Grundstücks mit derselben Sorgfalt geräumt, gestreut oder von Hindernissen befreit werden.
17.4.2025
Eigenbedarfskündigung
Hat der Vermieter das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB) gekündigt, hat er - zur Vermeidung eines rechtsmissbräuchlichen Verhaltens - den Mieter auf einen späteren Wegfall des...
29.1.2026
Selbst wenn der Erwerber eines mit einem Zweiparteienhauses bebauten Grundstücks eine Wohnung in dem Objekt bereits bezogen hat, steht ihm kein persönliches Kündigungsrecht gem. § 573a Abs. 1 BGB...
7.7.2026
1. Ein Maklervertrag nach § 656a BGB kann durch den Austausch von E-Mails formwirksam zustande kommen. Die Textform erfordert nicht, dass Angebot und Annahme in einem einzigen Dokument enthalten sind...
10.1.2025
Ersterrichtungsanspruch
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Wohnungseigentümer im Fall eines sogenannten steckengebliebenen Baus zwar grundsätzlich einen Anspruch auf erstmalige plangerechte Errichtung des...
26.2.2025
Eigentümerversammlung Beschluss
Regelmäßig sind Beschlüsse zur Entlastung des Verwalters und Beirates Gegenstand von Eigentümerversammlungen. Die Verwalterentlastung ist im Gesetz selbst nicht geregelt, jedoch üblich und kann...