Mietpreisbremse in NRW: keine sichtbare Wirkung

Ein Jahr nach ihrer Einführung zeigt die Mietpreisbremse in Nordrhein-Westfalen keine sichtbare Wirkung. In Düsseldorf lässt sich mit 13 Prozent die größte Preissteigerung aller NRW-Städte mit Mietpreisbremse verzeichnen, Köln wurde damit überholt. In 12 von 22 Städten sind die Mieten stärker gestiegen als im Vorjahreszeitraum.

FOTO: PIXELIO/T.RECKMANN
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Das zeigt eine Analyse des Immobilienportals von immowelt.de. Die Mietpreisentwicklungen in den NRW-Städten mit Mietpreisbremse ergeben kein einheitliches Bild. So ist der Anstieg der Mieten in Köln mit 1 Prozent geringer ausgefallen als im Vorjahreszeitraum (+3 Prozent). In Düsseldorf hingegen sind die Angebotsmieten bei Neuvermietung um 13 Prozent in die Höhe geschossen. Zum Vergleich: Im Vorjahreszeitraum waren die Mieten dort um 2 Prozent gesunken.

Mit 10,50 Euro pro Quadratmeter (Median) sind die Mieten in Düsseldorf aktuell 20 Cent teurer als in Köln. In den vergangenen Jahren waren die Mieten in Düsseldorf in der Regel etwas günstiger als in der Domstadt. Drittteuerste Stadt ist nach wie vor Münster (9,60 Euro), gefolgt von Meerbusch (9,40 Euro), Bonn (9,10 Euro) und Frechen (9,10 Euro). Die Stadt im Rhein-Erft-Kreis verbucht mit 11 Prozent den zweitstärksten Anstieg bei den Angebotsmieten. Auch in anderen Städten sind die Mieten trotz Bremse weiter gestiegen - in Bielefeld, Brühl, Langenfeld, Siegburg und Troisdorf sogar zwischen 6 und 8 Prozent.

Stabile Mieten in sieben Städten
In sieben Städten sind die Angebotsmieten bei Neuvermietung seit Einführung der Mietpreisbremse weitestgehend stabil (+1 bis -1 Prozent) geblieben.

Die günstigste Stadt mit Mietpreisbremse in Nordrhein-Westfalen ist derzeit Monheim. Hier werden pro Quadratmeter 6,20 Euro fällig. Mit 6 Prozent verzeichnet die Stadt am Rhein zudem den stärksten Rückgang der Mieten.

Seit dem 1. Juni 2015 können die Bundesländer für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt die Mietpreisbremse verhängen. Bei Wiedervermietung von Bestandsimmobilien darf die Miete höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich 10 Prozent angehoben werden. Allerdings gibt es Ausnahmen: Neubauten sowie umfassend sanierte Wohnungen sind vom Gesetz nicht betroffen. Außerdem gilt der Bestandsschutz: Kein Vermieter muss die Miete senken - auch nicht, wenn er die Wohnung neu vermietet.

Berechnungsgrundlage Datenbasis für die Berechnung der Mietpreise (Nettokaltmieten bei Neuvermietung) waren 45.360 auf immowelt.de inserierte Angebote. Enthalten sind Neu- und Bestandsbauten, sanierte und nicht sanierte Objekte.

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