Bundeskabinett verabschiedet Gesetzentwurf

Aufteilung der CO2-Steuer auf Vermieter und Mieter kommt 2023

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Aufteilung der CO2-Steuer auf Vermieter und Mieter beschlossen. Bislang müssen allein die Nutzer einer Wohnung diese Steuer bezahlen. Verbände der Immobilienwirtschaft fordern angesichts der extremen Preissteigerungen bei Gas und Öl eine Aussetzung der Steuer. Die Teuerung sei der beste Anreiz zum Energiesparen.

Trotz höchster Energiepreise wird die CO2-Steuer nicht abgeschafft, sondern zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt. Foto: Adobestock/Oliver Boehmer
Trotz höchster Energiepreise wird die CO2-Steuer nicht abgeschafft, sondern zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt. Foto: Adobestock/Oliver Boehmer

Seit 2021 wird in Deutschland ein Preis für die Emissionen von Kohlendioxid erhoben. Aktuell gilt ein Preis von 30 Euro pro Tonne CO2, die beim Verbrennen von Heiz- und Kraftstoffen ausgestoßen wird. Er wird schrittweise auf bis zu 55 Euro im Jahr 2025 steigen.

Im Gebäudebereich soll der CO2-Preis Vermieter motivieren...,

...energetische Sanierungen ihrer Gebäude voranzutreiben und Mieter dazu, sparsam mit Energie umzugehen, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesbauministeriums. Aktuell können Vermieter die Zusatzkosten für den CO2-Preis gänzlich an ihre Mieter weitergeben. Damit habe der CO2-Preis bislang nicht die gewünschte klimapolitische Lenkungswirkung entfalten können. Dem wolle die Bundesregierung nun abhelfen. Für Wohngebäude wird ein Zehn-Stufenmodell eingeführt, dass die CO2-Kosten anhand der energetischen Qualität des Gebäudes aufteilt. Für Nichtwohngebäude wird zunächst eine 50-50-Lösung geregelt. Die CO2-Kosten werden hier pauschal hälftig zwischen Mieter und Vermieter geteilt.

Nur ab Effizienzklasse 55 zahlen Eigentümer keine Steuer

Mit dem Stufenmodell werden anhand der spezifischen CO2-Emissionen des vermieteten Gebäudes die produzierten CO2-Kosten künftig anteilig zwischen Mietern und Vermietern umgelegt. Je schlechter die energetische Qualität des jeweiligen Gebäudes, desto höher ist der zu tragende Kostenanteil für die Vermieter. Mit dem Stufenmodell wird die prozentuale Kostenbeteiligung der Vermieter und Mieter an den jährlichen CO2-Ausstoß des vermieteten Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche geknüpft.

Bei Gebäuden mit einer besonders schlechten Energiebilanz (>=52 kg CO2/m2/a) übernehmen die Vermieter 90 Prozent und die Mieter zehn Prozent der CO2-Kosten. Wenn das Gebäude jedoch mindestens dem sehr effizienten Standard (EH 55) entspricht, müssen die Vermieter keine CO2-Kosten mehr tragen.

>> Premium für IVV-Abonnenten: So wird die Kohlendioxid-Abgabe bis 2026 aufgeteilt

Als Berechnungsgrundlage für die Steueranteile dient die jährliche Heizkostenabrechnung. Die Mietparteien sollen die CO2-Kosten im Rahmen der Heizkostenabrechnung selbst untereinander aufteilen. Den Vermietern würden mit der Brennstoffrechnung alle erforderlichen Daten an die Hand gegeben, sodass sie die CO2-Kosten leicht verteilen könnten. Die neue Regelung soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

VDIV und GdW schlagen Verschiebung des Gesetzes vor

Bundesjustizminister Marco Buschmann nennt das Zehn-Stufenmodell „bürokratiearm und deshalb auch für private Vermieter handhabbar“. Genau an diesem Punkt meldet der VDIV (Verband der Immobilienverwalter Deutschland e.V. ) Zweifel an, geht von einem hohen Informations- und Beratungsbedarf aus und erwartet einen „deutlich erhöhten Verwaltungsaufwand“. VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler geht noch einen Schritt weiter und fordert angesichts der Energiepreisexplosion sogar einen Aufschub des Gesetzes um ein bis zwei Jahre.

Kaßler verwies darauf, dass sowohl Mieter als auch Vermieter aktuell mit immens steigenden Lebenshaltungskosten konfrontiert seien. Auch die deutlich gestiegenen Material- und Handwerkerkosten machten es vermietenden Eigentümern nicht leicht, energetische Sanierungen schnell umzusetzen. Hinzu komme die seit zwei Jahren in vielen Eigentümergemeinschaften aufgrund der Pandemie ausgefallenen Eigentümerversammlungen. In WEGs benötige die Umsetzung von energieeffizienten Maßnahmen zur Senkung der CO2-Kosten eine lange Vorlaufzeit. Dem müsse mit einer Verschiebung des neues Gesetzes Rechnung getragen werden, der VDIV-Geschäftsführer.

Zweifel an Lenkungswirkung wegen teurer Energie

Auch Axel Gedaschko, Präsident des Bundesverbandes der Wohnungswirtschaft (GdW) verlangt die Aussetzung der CO2-Abgabe für ein Jahr. Vor den immensen Energiepreissteigerungen hatte sich der GdW für das jetzt vom Kabinett verabschiedet Stufenmodell und für eine „gerechte Kostenverteilung“ eingesetzt. In Zeiten explodierender Energiekosten sei das jedoch überflüssig. Die Abgabe könne angesichts der stark gestiegenen Energiekosten keine nennenswerte Lenkungswirkung mehr entfalten. Damit sei sie in den aktuell schwierigen Zeiten nur eine zusätzliche, aber vermeidbare Belastung der Menschen.

Deutscher Mieterbund will höhere Belastung für Eigentümer

Der Deutsche Mieterbund hält das vorgelegte Stufenmodell für fehleranfällig und befürchtet Folgekosten für Mieterinnen und Mieter. Darüber hinaus bezweifelt der Mieterbund, dass die finanzielle Belastung durch die CO2-Steuer für die Vermieterseite hoch genug ausfällt, um zu Investitionen in die energetische Sanierung anzureizen. Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten kritisiert, dass Mieter selbst in den energetisch schlechtesten Häusern mit alten Ölheizungen noch mit mindestens 10 Prozent an der Steuer beteiligt werden sollen.

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