Gestiegene Verbrauchspreise

Die Wohnungswirtschaft plädiert für die Aussetzung der CO2-Abgabe

Ab 1. Januar 2023 soll der Preis für die Emissionen von Kohlendioxid (CO2) nach einem Stufenmodell zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden, abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes. Sinn der CO2-Abgabe ist eine Steuerungswirkung für den Verbraucher und den Vermieter. In Zeiten explodierender Energiekosten sei das jedoch überflüssig.

BILD: ADOBESTOCK/ PhotoSG
BILD: ADOBESTOCK/ PhotoSG

Für das geplante Stufenmodell mit Blick auf eine gerechte Kostenverteilung hatte sich der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen eingesetzt. Doch jetzt hätten viele Menschen angesichts stark gestiegener Verbraucherpreise, insbesondere gestiegener Energiekosten im Zuge des Ukraine-Krieges und hoher Betriebskostenabrechnungen bzw. Nachzahlungen, gerade ganz andere Sorgen als eine CO2-Abgabe, so der Verband in einer Stellungnahme.

>> UPDATE (Jan 2023) Preminum-Inhalt für IVV-Abonnenten: So wird die Kohlendioxid-Abgabe bis 2026 aufgeteilt

„Der Sinn der CO2-Abgabe ist eine Steuerungswirkung für den Verbraucher und den Vermieter. In Zeiten explodierender Energiekosten ist das jedoch überflüssig. Viele Menschen werden sich wegen der massiv gestiegenen Energiepreise vieles in ihrem Alltag nicht mehr leisten können. Vermieter stehen gleichzeitig vor explodierenden Kosten für den Unterhalt und die Modernisierung ihrer Häuser", sagte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

Das Stufenmodell solle zwar beschlossen werden, aber die CO2-Abgabe kurzfristig für den begrenzten Zeitraum eines Jahres ausgesetzt werden, um so eine weitere Belastung der Menschen zu vermeiden. Denn die Abgabe könne angesichts der stark gestiegenen Energiekosten keine nennenswerte Lenkungswirkung mehr entfalten. Die Abgabe sei in den aktuell schwierigen Zeiten nur eine zusätzliche, aber vermeidbare Belastung der Menschen.

Die Abgabe solle mittelfristig wieder aufgegriffen werden, wenn sich der Energiemarkt stabilisiert und somit die Kosten für die Menschen wieder planbar seien, so der GdW. Denn der Grundgedanke der CO2-Abgabe und ihre Aufteilung nach Verursachung blieben aber richtig.

Am Mittwoche, den 25. Mai 2022 soll sich das Bundeskabinett mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Umlagefähigkeit des Kohlendioxidpreises zwischen Mieter und Vermieter befassen.

>> Update (25.05.22): Aufteilung der CO2-Steuer auf Vermieter und Mieter kommt 2023

Zusammenfassung der Stellungnahme:

  • Der GdW appelliert, angesichts der Lenkungswirkung der hohen Energiepreise, die CO2-Abgabe für ein Jahr auszusetzen.
  • Hinsichtlich der Verteilung begrüßt der Verband die Einführung eines Stufenmodells.
  • Die Ausweitung der Aufteilung auf Fälle, in denen der Mieter sich selbst versorgt sowie die mit dem Gesetz verbundene Aufteilung von Teilen der Sozialleistungen lehnt er GdW ab.
  • Die geplante Kostenübernahme eventueller Mehrkosten für biogene klimaneutrale Brennstoffe gegenüber fossilen Brennstoffen lehnt der GdW ebenfalls ab. Sie sei sachfremd und schadet der Erreichung der Klimaziele.

Die ausführliche GdW-Stellungnahme zum Download (PDF, 12 Seiten)

Quelle: GdW

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