Kaltes Jahr und teure Brennstoffe lassen hohe Nachzahlungen befürchten
Viele Haushalte müssen sich vermutlich auf hohe Nachzahlungen bei der Heizkostenabrechnung 2021 einstellen. Auswertungen des Energiedienstleisters Techem von Erdgas- und Heizölpreisen zeigen: Der Ölpreis sei im vergangenen Jahr um 52 Prozent gestiegen (Quelle: Statistisches Bundesamt). Hinzu komme, dass 2021 im Vergleich zum Vorjahr um rund 13 Prozent kälter gewesen sei. Durch den Preisanstieg, den witterungsbedingten Mehrverbrauch sowie vermehrtes Arbeiten im Home Office könnten die Raumheizkosten in ölversorgten Liegenschaften im Bundesdurchschnitt um satte 72 Prozent steigen. Die Erhöhung des Gaspreises um durchschnittlich 4,2 Prozent (Quelle: Statistisches Bundesamt) fielen für den gleichen Zeitraum zwar moderater aus, laut Techem sei allerdings auch in gasversorgten Liegenschaften mit einem Anstieg der Raumheizkosten um rund 18 Prozent und daher mit Nachzahlungen zu rechnen.
Das vergangene Jahr war deutlich kühler als 2020
Die Höhe der Nachzahlungen hänge beim Heizöl letztlich vom Einkaufszeitpunkt ab. Wenn noch alte Reserven mit einem niedrigeren Einkaufspreis verheizt wurden, fielen die Nachzahlungen möglicherweise geringer aus. Diesen Effekt gebe es beim Gas nicht, da der Verbrauch zu den jeweils aktuellen Konditionen abgerechnet werde. Klar sei aber: Die Kosten für beide Energieträger seien im Erhebungszeitraum gestiegen. Das werde sich in der Heizkostenabrechnung für 2021 bemerkbar machen.
Grundlage der vorliegenden Verbrauchsprognose sei ein Vergleich von Gradtagszahlen, die auf Temperaturdaten des Deutschen Wetterdienstes aus den Jahren 2020 bis 2021 basieren, sowie Daten des Statistischen Bundesamtes zu Erdgas- und Heizölpreisen. Wie hoch der tatsächliche Verbrauch und damit die Kosten im Einzelfall sind, lasse sich jedoch erst nach Erstellung der jeweiligen Abrechnung sagen.
Bundesregierung zahlt einmaligen Heizkostenzuschuss
Die Bundesregierung hat bereits Anfang Februar auf die stark gestiegenen Energiepreise reagiert. Haushalte mit geringem Einkommen erhalten im Juni einmalig einen Heizkostenzuschuss. Unterstützt werden damit Haushalte, die Wohngeld, BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld vom Staat beziehen. Nach Angaben von Bundesbauministerin Klara Geywitz, werden rund 2,1 Millionen Menschen ab Juni dieses Jahres einen einmaligen Heizkostenzuschuss erhalten. Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld machten mit rund 710.000 Haushalten, in denen 1,6 Millionen Menschen leben, den Großteil aus.
Wer bekommt wieviel?
Die finanzielle Unterstützung staffelt sich nach Angaben von Geywitz wie folgt: 135 Euro pro Ein-Personen-Haushalt, 175 Euro für einen Zwei-Personen-Haushalt und jeder weitere Mensch in einem Haushalt 35 Euro. Auch Schüler, Studierende, Auszubildende und Menschen in beruflicher Fortbildung erhalten einen Heizkostenzuschuss von 115 Euro, wenn sie BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Aufstiegs-BAföG bekommen. Anträge müssen nicht gestellt werden. Die Gelder werden „von Amts wegen“ ausgezahlt. Für Wohngeldbezieher gilt: Wer in den Monaten Oktober 2021 bis März 2022 für mindestens einen Monat Wohngeld bezogen hat, wird automatisch mit dem Zuschuss bedacht.
Vorgezogenes Ende für die EEG-Umlage
Schon vor dem starken Preisauftrieb auf den Energiemärkten hatten sich die Ampelregierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag auf eine finanzielle Entlastung von Bürgern und Wirtschaft bei den Energiekosten verständigt. Die geplante Abschaffung der EEG-Umlage auf den Strompreis wird angesichts der sich zuspitzenden Preisentwicklung auf den Sommer 2022 vorgezogen. Die EEG-Umlage für Haushaltsstrom betrug 2021 immerhin 6,5 Cent pro Kilowattstunde.
Aufteilung der CO2-Steuer in Vorbereitung
Eine weitere finanzielle Entlastung für Mieterhaushalte bei gleichzeitiger zusätzlicher Belastung für Immobilieneigentümer wird die von der Bundesregierung geplante Aufteilung der CO2-Steuer bewirken. Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck hat ein Stufenmodell vorlegt, das sich derzeit in der parlamentarischen Abstimmung befindet.
Bisher tragen allein die Mieter die CO2-Steuer auf fossile Brennstoffe. Künftig sollen – abhängig vom Gebäudezustand – auch die Vermieter in die Pflicht genommen werden. Ziel ist es, Anreize für die energetische Sanierung zu setzen. Je schlechter ein Gebäude gedämmt und je älter die Heizung ist, desto höher soll die CO2-Last für den Vermieter ausfallen und desto höher die Entlastung für die Mieter.
Das steht im Koalitionsvertrag der Ampelregierung
Im Koalitionsvertrag von SPD, Grüne und FDP heißt es zur CO2-Steuer: „Wir wollen eine faire Teilung des zusätzlich zu den Heizkosten zu zahlenden CO2-Preises zwischen den Vermietern einerseits und Mieterinnen und Mietern andererseits erreichen. Wir wollen zum 1. Juni 2022 ein Stufenmodell nach Gebäudeenergieklassen einführen, das die Umlage des CO2-Preises nach BEHG regelt.“ Dabei setzt sich die Regierung selbst unter Zugzwang, denn weiter heißt es im Koalitionsvertrag: „Sollte dies zeitlich nicht gelingen, werden die erhöhten Kosten durch den CO2-Preis ab dem 1. Juni 2022 hälftig zwischen Vermieter und Mieterin bzw. Mieter geteilt.“ (Red.)
>> Betriebskostenvorauszahlungen erhöhen – das müssen Vermieter beachten