Bei einem Indexmietvertrag kann die Miete jährlich um die Inflationsrate angehoben werden. Steigen die Verbraucherpreise, wird auch die eigene Wohnung teurer. Eine neue IW-Auswertung auf Basis des Ariadne-Wärme- und Wohnen-Panels zeige: Nur 2,6 Prozent aller Mietverträge seien Indexmietverträge. An der Auswertung nehmen rund 15.000 Haushalte teil, darunter 5.149 Mieterhaushalte. Selbst in den sieben größten Städten der Bundesrepublik sei der Indexmietvertrag noch eine Randerscheinung, ihr Anteil an allen Mietverträgen betrage 4,1 Prozent.
Bei neueren Gebäuden steigt der Anteil deutlich
Erst mit dem Blick auf Wohngebäude, die ab 2014 gebaut wurden, ergebe sich ein anderes Bild. Hier sei mit fast 19 Prozent rund jeder fünfte Vertrag ein Indexmietvertrag. Weil Modernisierungskosten bei Indexmietverträgen nicht auf die Mieter umgelegt werden können, seien diese Mietverträge vor allem bei neueren Gebäuden für Vermieter attraktiv, denn hier muss seltener modernisiert werden. Auch aus Mietersicht seien Indexmieten vorteilhaft, wenn die Lebenshaltungskosten weniger stark steigen als die Mieten. Das sei vor allem in den größten Städten in den 2010er-Jahren der Fall und sei aktuell wieder zu beobachten. Die Jahre 2022 und 2023 mit unerwartet hohen Inflationsraten bildeten eine Ausnahme, seither habe die Debatte um Indexmieten wieder an Schärfe verloren.
Schere zwischen alten und neuen Verträgen
Nein Einschätzung der IW-Wissenschaftler sei die wachsende Kluft zwischen Bestands- und Neuvertragsmieten das eigentliche Problem am Mietwohnungsmarkt. Sie führe zum sogenannten Lock-in-Effekt: Menschen verbleiben ungewollt in Wohnungen, die eigentlich nicht zu ihrer Lebenssituation passen. Wenn gleichzeitig noch zu wenig gebaut wird, treffe eine hohe Wohnraumnachfrage auf ein zu kleines und festgefahrenes Angebot. „Insbesondere in den Großstädten ist das ein echtes Problem“, sagt Studienautor und IW-Immobilienökonom Christian Oberst. Würden Mietpreisanpassungen häufiger, dafür aber in kleineren und planbaren Schritten erfolgen, könnte das den Wohnungsmarkt langfristig effizienter machen. Auch flexiblere Modelle der Indexmiete, etwa solche, die sich an Mietpreisindizes statt an der allgemeinen Inflation orientieren, wären hilfreich.
Schwarz-roter Koalitionsvertrag zu Indexmieten
Zwar ist die Inflationsrate wieder auf dem niedrigen Niveau, auf dem die Währungshüter der EBZ sie haben wollen, aber im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD wird dennoch eine weitere Regulierung im Mietrecht angekündigt. Wörtlich haben die Regierungsparteien vereinbart: „In angespannten Wohnungsmärkten werden Indexmieten bei der Wohnraumvermietung, möblierte und Kurzzeitvermietungen einer erweiterten Regulierung unterworfen.“
Redaktion (allg.)
